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Senat erklärt Verfassungsrichterin im EZB-Verfahren für befangen

Der eigene Senat des Verfassungsgerichts wirft ihr vor, zu wenig Wert auf korrekte Rechtsanwendung zu legen. Es geht um Anleihekäufe der Notenbank.

Das EZB-Verfahren sorgt für Spannungen innerhalb des Gerichts. Foto: dpa
Das EZB-Verfahren sorgt für Spannungen innerhalb des Gerichts. Foto: dpa

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Richterin Astrid Wallrabenstein in einem Verfahren zur Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) für befangen erklärt. Die Entscheidung fiel bereits am 12. Januar, wie aus einer Mitteilung des Gerichts vom Dienstag hervorgeht. Zuerst hatte die FAZ über die Entscheidung berichtet.

In dem EZB-Verfahren geht es um ein älteres Anleihekaufprogramm der Notenbank. In einem spektakulären Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht im Mai 2020 der EZB vorgeworfen, ihre Kompetenzen überschritten zu haben. Das Gericht verlangte, dass sie die Verhältnismäßigkeit ihrer Anleihekäufe aufzeigt. Die Bundesbank hatte daraufhin EZB-Dokumente an die Bundesregierung und den Bundestag weitergeleitet. Beide Institutionen attestierten, die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts seien aus ihrer Sicht erfüllt.

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Kläger wie der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und der AfD-Gründer Bernd Lucke, der diese Partei inzwischen verlassen hat, sehen das anders und haben einen Antrag auf Vollstreckungsanordnung gestellt. Damit wollen sie erreichen, dass Bundestag und Bundesregierung weiter auf die EZB einwirken, damit sie die Anleihekäufe unterlässt. Gauweiler hatte in dem Verfahren einen Befangenheitsantrag gegen Wallrabenstein gestellt.

Die nun getroffene Entscheidung ist in mehrfacher Hinsicht brisant. So kam es bisher äußerst selten vor, dass Verfassungsrichter für befangen erklärt wurden. Außerdem hat die Richterin Astrid Wallrabenstein in einer dienstlichen Erklärung dem Befangenheitsantrag widersprochen. Laut Bundesverfassungsgericht fiel die Entscheidung ihrer sieben Kollegen mit Gegenstimmen.

In der Begründung verweisen die Richter auf ein Interview von Wallrabenstein mit der FAZ am Sonntag aus dem vergangenen Jahr. Sie hatte es nach ihrer Wahl für das Richteramt, aber vor ihrer Ernennung am 22. Juni 2020, gegeben.

Wallrabenstein hatte sich darin unter anderem zur Forderung des Verfassungsgerichts geäußert, wonach die EZB in einem neuen Beschluss ihres Rates die Verhältnismäßigkeit ihrer Anleihekäufe darlegen muss. Im Interview sagte sie, vielleicht habe das Gericht nur sicher gehen wollen, „dass die EZB sich noch einmal ernsthaft damit befasst, und dass ein Minimum an formeller Eindeutigkeit und auch eine gewisse Vollständigkeit gewährleistet wird“.

Eine politische Frage?

Unter anderem an dieser Äußerung nimmt die Mehrheit der Richter Anstoß. Aus ihrer Sicht legt dies „ein Verständnis der Entscheidung durch die Richterin nahe, das jedenfalls dem Wortlaut des Urteils keine entscheidende Bedeutung beimisst,“ heißt es in der Begründung.

Wallrabenstein hatte außerdem gesagt, wenn die Reaktionen von Politik, Bundesbank und EZB „in die richtige Richtung“ gingen, „könnte es im Interesse des Gerichts liegen zu sagen: Das ist schon in Ordnung; wir sehen, dass unsere Forderungen ernst genommen werden“. Diese Äußerung könne „so verstanden werden, als könnte das (politische oder institutionelle) 'Interesse des Gerichts' über die korrekte Rechtsanwendung gestellt werden.“

Wallrabenstein habe in dem Interview den Eindruck erweckt, dass sie andere Maßstäbe an die Umsetzung des Urteils anlegen wolle, als es der Senat des Verfassungsgerichts getan habe. Zudem hätten ihre Äußerungen den Eindruck erwecken können, es „handele sich bei der Umsetzung des Urteils und dem möglichen Erlass einer Vollstreckungsanordnung um eine im Grunde politische Frage“.