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Seedmatch-Urteil könnte Tausende Verträge ungültig machen

Der 42-jährige Johannes Ranscht übernahm 2017 die Geschäftsführung der Crowdfunding-Plattform Seedmatch vom Gründer Jens-Uwe Sauer.  - Copyright: Seedmatch
Der 42-jährige Johannes Ranscht übernahm 2017 die Geschäftsführung der Crowdfunding-Plattform Seedmatch vom Gründer Jens-Uwe Sauer. - Copyright: Seedmatch

Onecrowd Loans, der Betreiber der beliebten Crowdfunding-Platform Seedmatch, sieht sich möglicherweise mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert: Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Dresden verpflichtet Onecrowd Loans dazu, einem Investor, der über die Seedmatch-Plattform in das inzwischen insolvente Startup Protonet investierte, eine Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro zu zahlen.

Das Brickwise Team (mit CEO Michael Murg in der Mitte) freut sich auf den Launch im deutschen Immobilienmarkt Anfang nächsten Jahres.
Das Brickwise Team (mit CEO Michael Murg in der Mitte) freut sich auf den Launch im deutschen Immobilienmarkt Anfang nächsten Jahres.

Der Grund: Eine Vertragsklausel, die laut Gerichtsurteil die Crowd-Investoren von Seedmatch benachteiligt. Als Crowd-Investoren zählen Privatleute, die ab 250 Euro über die Plattform in ausgewählte Startups investieren können. Wie der zuständige Anwalt Lutz Tiedemann dem Handelsblatt sagte, tragen die Crowd-Investoren wegen dieser Klausel ein viel höheres Risiko, ihr Geld zu verlieren, als alle andern Investoren. Sollte ein Startup in finanzielle Schwierigkeiten kommen, steht laut ihm die Forderung der Crowd-Investoren hinter der von anderen Gläubigern. Es bräuchte nicht erst eine Insolvenz, damit die Anleger einen Totalverlust ihres Investments erfahren.

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Dazu äußerte sich Onecrowd dem Handelsblatt gegenüber: „Onecrowd Loans GmbH wird gegen das Urteil Berufung einlegen, da wir uns gute Chancen einräumen, hier erfolgreich zu sein.“

Dabei geht es dem Seedmatch-Betreiber nicht um die Entschädigungssumme in diesem Einzelfall, sondern darum, dass die Entscheidung des Gerichts eventuell auch Verträge von Zehntausenden weiteren Crowd-Investoren für ungültig erklären würde.

Auch Startups könnten in die Verantwortung gezogen werden

Laut Tiedemann liegt im Falle des Fehlens einer wirksamen Nachrangklausel ein Einlagengeschäft vor, für das Unternehmen eine Banklizenz benötigen, wie der Anwalt dem Handelsblatt sagte. Das Gerichtsurteil überzeuge ihn, dass Investoren in einem solchen Szenario Schadenersatzansprüche gegenüber Plattformbetreibern, Geschäftsführern und Startup-Unternehmern geltend machen können.

Sollte das Urteil bestehen bleiben, hätte das weitreichende Konsequenzen, da die betroffene Klausel auch in den Verträgen von Zehntausenden weiteren Investoren stehen könnte, die laut Angaben des Unternehmens die Plattform bislang genutzt haben.

Seedmatch blickt eigenen Angaben nach auf bisher fast 200 Finanzierungsrunden, bei denen mithilfe von 80.500 Nutzern insgesamt 73,5 Millionen Euro eingesammelt wurden. Im Fall von Protonet allein waren vor neun Jahren mehr als 18.000 Kleininvestoren beteiligt, die insgesamt drei Millionen Euro einsammelten. Zu den prominenteren Beispielen zählen Unternehmen wie das Flugtaxi-Unternehmen Volocopter, die Lebensmittelmarke Veganz und das Rechenzentrum-Start-up Cloud & Heat.