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Schwangere, Infizierte, Kinder: Wer künftig nur noch kostenfreie Corona-Tests bekommt

 Kostenlose Bürgertests auf Corona-Infektionen gibt es nicht mehr – sie kosten mittlerweile mindestens drei Euro, außer für diese Risikogruppen. - Copyright: picture alliance/dpa | Christian Charisius
Kostenlose Bürgertests auf Corona-Infektionen gibt es nicht mehr – sie kosten mittlerweile mindestens drei Euro, außer für diese Risikogruppen. - Copyright: picture alliance/dpa | Christian Charisius

Die Corona-Schnelltests sind seit dem 1. Juli kostenpflichtig. Die neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass Bürgertests drei Euro kosten. Allerdings gibt es Ausnahmen. Wir erklären euch, für wen sie gelten.

Wer kriegt weiterhin einen kostenlosen Test?

  • Kinder unter fünf Jahren.

  • Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, insbesondere auch Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft.

  • Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben.

  • Menschen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Isolierung befinden und sich freitesten lassen wollen.

  • Personen, die jemanden in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen wollen.

  • Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben oder gelebt haben.

  • Pflegende Angehörige sowie Assistentinnen und Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind.

Wer muss drei Euro pro Test zahlen?

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen.

  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Risikopatienten haben werden. Zum Beispiel Menschen ab 60 Jahren.

  • Personen, die eine rote Corona-Warn-App haben.

Welche Nachweise braucht man für einen kostenlosen Test?

Bei Kleinkindern müssen Eltern die Geburtsurkunde ihres Kindes vorlegen. Schwangere müssen ihren Mutterpass mitbringen. Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, brauchen ein ärztliches Zeugnis.

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Studienteilnehmer können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen und beim Testen vorlegen. Für eine Freitestung ist ein PCR-Test nötig. Den PCR-Test und einen Nachweis über eine übereinstimmende Wohnanschrift brauchen auch jene, die mit einer infizierten Person zusammenleben und sich testen lassen wollen.

Menschen, die ihre Angehörigen in Pflegeheimen und Krankenhäusern besuchen, können vor Ort einen Test machen. Aber auch eine Selbstauskunft gegenüber der Teststelle reicht aus. Pflegende Angehörige müssen eine formlose Selbstauskunft oder einen Beleg des Pflegestatus vorlegen.

Die Nachweise kontrolliert die Teststelle vor Ort.

Welche Nachweise braucht man für einen Drei-Euro-Test?

Wer sich für drei Euro testen lassen möchte, muss seinen Anspruch auch bei der Teststelle nachweisen. Dafür reicht es, die rote Corona-Warn-App oder einen Nachweis für die Teilnahme an einer Veranstaltung vorzulegen. Menschen, die vulnerable Personen am Tag der Testung besuchen wollen, können das mithilfe einer Selbstauskunft nachweisen. Auch hier werden die Nachweise im Testzentrum kontrolliert.