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Schlüssel weg – das ist zu tun

Close-Up Of Keys On Table
(Bild: Getty)

Wenn Schlüssel verloren gehen, ist das nicht nur ärgerlich, sondern in vielen Fällen auch ein Sicherheitsrisiko. Stiftung Warentest hat alle Fakten rund um das Thema zusammengetragen und erklärt, was bei Schlüsselverlust zu tun ist und wann welche Versicherungen zahlen.

Ob Autoschlüssel, Wohnungsschlüssel oder Schlüssel vom Arbeitgeber – gehen sie verloren, kann das sehr schnell richtig teuer werden.

Nämlich dann, wenn der Schlüssel zu einer Schließanlage gehört, mit der sich in einem Mietshaus etwa Hauseingang, Garage und Fahrradkeller öffnen lassen. Oder wenn es sich um einen Schlüssel des Arbeitgebers handelt. Für den Austausch einer Schließanlage und vorübergehende Sicherungen wie etwa einen Wachdienst können dann schnell fünfstellige Beträge zusammen kommen, so Stiftung Warentest.

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Für die aktuelle Ausgabe des Verbrauchermagazins Finanztest erklären die Verbraucherschützer was in welchem Fall zu tun ist und wer haftet, beziehungsweise wann eine Versicherung einspringt.

Demnach gelten vom Vermieter überlassene Haus- und Wohnungsschlüssel als sogenannte „fremde Schlüssel“. Sie bleiben Eigentum des Vermieters. Das gelte auch für Schlüssel, die der Mieter nachmachen lasse.

“Verliert ein Mieter einen Schlüssel zu einer Schließanlage, sollte er die Hausverwaltung informieren. Ob die Anlage ausgewechselt wird hängt vom Einzelfall ab. Zahlen muss in jedem Fall der Mieter, sofern er keine Privathaftpflichtversicherung hat, die dafür aufkommt”, so die Warentester.

Eine Police erstatte jedoch nur “fremde” Kosten, eigene Kosten – wie etwa für einen Schlüsseldienst – müssen Mieter selbst tragen. Wer eigene Kosten absichern will, müsse zusätzlich zur Hausratversicherung einen Handwerker-Schutzbrief abschließen.

Wann Gefahr droht

Versinke ein Schlüssel etwa auf dem schlammigen Grund eines Sees oder falle beim Klettern in eine Schlucht, werde meist auf den Austausch einer Schließanlage verzichtet, da der Schlüssel nicht gefunden oder zugeordnet werden könne.

Anders sieht es jedoch aus, wenn die Schlüssel zusammen mit einem Ausweis gestohlen werden. Denn dann drohe Einbruchsgefahr. In einem solchen Fall sollte neben Vermieter und dem Privathaftpflichtversicherer auch die Polizei informiert werden, raten die Verbraucherschützer. Überdies sei es wichtig, auch die Hausratversicherung über den Diebstahl zu informieren, denn die könne andernfalls die Leistung kürzen oder verweigern, wenn Diebe mit einem Schlüssel in die Wohnung eindringen.

Eigentümer müssen selbst zahlen

Wenn Eigentümer von Wohnungen oder Häusern Schlüssel verlieren, handele es sich um „eigene“ private Schlüssel. Dafür hafte eine Privathaftpflichtversicherung nicht, so Stiftung Warentest. Wenn aber eine Eigentümergemeinschaft aufgrund eines verlorenen Schlüssels eine Schließanlage austauschen lasse, decke die Privathaftpflicht zumindest die fremden Schäden ab.

Berufliche Schlüssel und Autoschlüssel

Verlieren Angestellte einen Büroschlüssel, springe die Privathaftpflicht nur ein, wenn der Tarif den Verlust “fremder” beruflich genutzter Schlüssel umfasst. Stiftung Warentest rät vor allem Angestellten im öffentlichen Dienst und Beamten wie Lehrern und Polizisten den Verlust von Dienstschlüsseln abzusichern. Denn es könne schnell sehr teuer werden, wenn Generalschlüssel verloren gehen.

Wird ein Autoschlüssel verloren, ist das meist kein Problem, weil ein Schlüssel einem Fahrzeug ja nur schlecht zugeordnet werden kann. Anders sieht es wiederum im Fall eines Diebstahls aus. Dann sollten Polizei und Kasko-Versicherer informiert werden, um eventuelle Ansprüche nicht zu verlieren.

Tipp von Stiftung Warentest: Bei verlorenen Schlüsseln immer zuerst beim zuständigen Fundbüro nachfragen: “Nichts wird in Fundbüros so oft abgeliefert wie Schlüsselbunde. Es lohnt sich nachzufragen, bevor teurer Ersatz beschafft wird.”

Den vollständigen Bericht von Stiftung Warentest zum Thema “Schlüsselverlust” finden Sie hier

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