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Süddeutschland setzt verstärkt auf Maskenpflicht im Unterricht

In Baden-Württemberg und Bayern müssen Schüler beim Überschreiten gewisser Infektionswerte nun generell Masken tragen. Andere Länder entscheiden von Fall zu Fall.

Steigt der landesweite Inzidenzwert auf 35 Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen, müssen Schüler in Bayern und Baden-Württemberg auch im Unterricht Maske tragen. Foto: dpa
Steigt der landesweite Inzidenzwert auf 35 Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen, müssen Schüler in Bayern und Baden-Württemberg auch im Unterricht Maske tragen. Foto: dpa

Die südlichen Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg haben eine generelle Maskenpflicht in Schulen erlassen, die ab einem bestimmten Infektionswert landesweit in Kraft tritt: In Baden-Württemberg sind ab sofort Masken nicht nur in den Fluren, sondern auch im Unterricht zu tragen, wenn der landesweite Inzidenzwert 35 Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen erreicht. Die neue Regel gilt für alle Schüler ab der fünften Klasse und in den Berufsschulen.

In Bayern gilt das Gleiche. Ab einem Inzidenzwert von 50 Infektionen kommt noch eine Maskenpflicht für den Unterricht in den Grundschulen hinzu, sagte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD), nach einem Treffen mit ihren Kollegen.

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Auch der Stadtstaat Bremen hat eine generelle Regelung erlassen, wenn auch eine weniger strenge: Dort gilt ab 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner Maskenpflicht für alle Schüler ab Klasse zehn und in den Berufsschulen.

Die übrigen Länder wollen bisher keine generelle Regel erlassen. Nach dem Hygiene-Stufenplan der KMK gelte ohnehin, dass ab einem Wert von 50 Schulen entweder geschlossen werden, auf Wechsel-Unterricht umsteigen oder eben eine Maskenpflicht einführen.

Zudem sei immer die Lage vor Ort entscheidend, so Hubig. Es sei schließlich etwas anderes, ob die Infektionen sich gleichmäßig verteilen oder wie im Fall der Fleischfabrik Tönnies konzentriert auftreten. Die KMK-Präsidentin appellierte jedoch an die Gesundheitsämter, überall die gleichen Kriterien anzulegen. „Manchmal driftet das auseinander“, kritisierte Hubig.

Keine verlängerten Weihnachtsferien

Hubig sicherte zugleich zu, dass entsprechend der Empfehlung des Umweltbundesamtes „in Klassenräumen, die nicht richtig gelüftet werden können kein Unterricht stattfindet“. Das gelte auch, wenn Fenster lediglich gekippt werden können.

Nach Angaben der KMK ist Bayern das einzige Land, das bereits ein Finanzierungsprogramm für Lüftungsgeräte in den Schulen aufgelegt hat. Klar sei aktuell jedoch, „dass Schulen nicht die Treiber der Pandemie sind“, sondern private Feiern und andere Partys.

Beispielsweise seien in Rheinland-Pfalz am letzten Tag vor den Herbstferien von insgesamt 565.000 Schülern und Lehrern gerade mal 110 infiziert gewesen – also eine Person von 5000. In anderen Ländern sei das ähnlich.

Konkrete bundesweite Zahlen für die Schulen gibt es jedoch nicht. Diese sollen bis Ende nächster Woche erhoben werden, wenn sich die Kultusminister wegen der Coronakrise erneut treffen. Einige Kollegen würden die Zahlen von den Gesundheitsämtern nicht bekommen und müssten sie daher selbst bei den Schulen abfragen, so Hubig.

Einig war sich die KMK in ihrer Ablehnung der Forderung nach verlängerten Weihnachtsferien, die Unionspolitiker erhoben hatten. Trotz Pandemiebekämpfung müsse „das Recht auf Bildung absolute Priorität haben“, sagte Hubig. Sie zeigte sich dankbar, dass dies auch die Länderchefs und die Bundesregierung sehr klargemacht hatten.

In der Sache würden verlängerte Ferien auch „nicht helfen, das Infektionsgeschehen in den Griff zu kriegen“ und seien zudem „den Eltern nicht zumutbar“, sagte Hubig. Zudem würde es angesichts der in manchen Ländern bereits im Januar anlaufenden Abiturprüfungen die Schulen vor große organisatorische Probleme stellen.