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Putzhilfen: Diese Konsequenzen drohen für Schwarzarbeit

Ganze 90 Prozent aller Beschäftigungen in Privathaushalten finden ohne Arbeitsvertrag und Anmeldung der Beschäftigten bei Behörden, ohne Sozialversicherung und Steuerabgaben statt (Bild: Getty).
Ganze 90 Prozent aller Beschäftigungen in Privathaushalten finden ohne Arbeitsvertrag und Anmeldung der Beschäftigten bei Behörden, ohne Sozialversicherung und Steuerabgaben statt (Bild: Getty)

Hilft Ihnen im Haushalt eine Reinigungskraft? Und ist sie angemeldet? Knapp 90 Prozent der deutschen Haushalte mit einer Reinigungskraft lassen einer aktuellen Studie zufolge ihre Wohnung schwarz putzen. Doch was passiert, wenn die Putzfrau von der Leiter fällt oder mich jemand anschwärzt?

Reinigungskräfte sind vor allem in Deutschlands Ballungszentren heiß begehrt und schwer zu bekommen. Wer “eine gute Putzfrau” gefunden hat, kann sich glücklich schätzen. Neben Partnerschaft, Karriere und Kindererziehung sind Putzen, Bügeln und Kochen Aufgaben, die viele nicht mehr gestemmt kriegen - eine Reinigungskraft kann Abhilfe schaffen. Insbesondere Frauen empfinden die Aufgaben im Haushalt als den größten Stressfaktor im Alltag​ (53 Prozent) – erst danach folgt der Job (44 Prozent).

Rund vier Millionen Haushaltshilfen gibt es schätzungsweise in Deutschland

Doch viele davon sind nicht legal angestellt - sie arbeiten schwarz: Ganze 90 Prozent aller Beschäftigungen in Privathaushalten finden ohne Arbeitsvertrag und Anmeldung der Beschäftigten bei Behörden, ohne Sozialversicherung und Steuerabgaben statt.

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“Geht man von rund 41 Millionen Haushalten insgesamt aus, beschäftigten im Jahr 2017 über 3,3 Millionen Haushalte gelegentlich oder regelmäßig eine Hilfe - und knapp 2,9 Millionen Haushalte ließen schwarz reinigen und einkaufen”, erläuterte Dominik Enste vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Er hat die Schwarzarbeit bei Reinigungskräften in einer aktuellen Studie untersucht.

Sie sind heiß begehrt, aber kaum zu bekommen: Reinigungskräfte, die einem bei der Haushaltsarbeit zur Seite stehen.
Sie sind heiß begehrt, aber kaum zu bekommen: Reinigungskräfte, die einem bei der Haushaltsarbeit zur Seite stehen.

Wer zu Hause für Tätigkeiten wie Putzen und Kochen eine Haushaltshilfe beschäftigt, sollte sie jedoch unbedingt anmelden - das erspart im Ernstfall viel Ärger. Wer seine Haushaltshilfe nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Welche Strafen drohen, wenn die Schwarzarbeit auffliegt?

“Spätestens wenn die Haushaltshilfe beim Putzen etwa von der Leiter fällt und schwer verletzt ins Krankenhaus muss, fliegt die Schwarzarbeit auf”, sagt Mareike Bröcheler von der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft (dgh) zur Deutschen Presse-Agentur.

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Der behandelnde Arzt muss den Unfall immer dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Besteht für die verletzte Person kein Versicherungsschutz, kann der Auftraggeber dazu verpflichtet werden, die Behandlungs- und Rehakosten zu zahlen. “Dann wird es richtig teuer”, betont Bröcheler.

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt

Erst Anfang Juni hat der Bundestag beschlossen, dass illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit verstärkt bekämpft werden sollen. Die dafür zuständige Sondereinheit beim Zoll, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), erhält künftig mehr Personal und Befugnisse. Wer Menschen schwarz beschäftigt, riskiert entweder ein Bußgeld oder im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder auch Sozialleistungsbetrug. Der Bußgeldrahmen bei Verstößen im Zuständigkeitsbereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) geht bis zu 500.000 Euro.

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Es spricht also viel dafür, die Haushaltshilfe mit einem Verdienst von bis zu 450 Euro im Monat bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Das Verfahren ist einfach: Auf der Webseite ist der sogenannte Haushaltscheck abrufbar, der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

Übrigens: Der Arbeitgeber kann die Haushaltshilfe von der Steuer absetzen. Bis zu 510 Euro im Jahr bekommt man vom Staat zurück.