Werbung
Deutsche Märkte schließen in 7 Stunden 23 Minuten
  • DAX

    18.029,40
    +112,12 (+0,63%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.971,03
    +32,02 (+0,65%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Gold

    2.357,10
    +14,60 (+0,62%)
     
  • EUR/USD

    1,0738
    +0,0005 (+0,04%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.888,70
    +235,39 (+0,39%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.388,56
    -7,98 (-0,57%)
     
  • Öl (Brent)

    83,98
    +0,41 (+0,49%)
     
  • MDAX

    26.268,48
    +225,30 (+0,87%)
     
  • TecDAX

    3.302,40
    +35,64 (+1,09%)
     
  • SDAX

    14.273,75
    +277,98 (+1,99%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.121,84
    +42,98 (+0,53%)
     
  • CAC 40

    8.042,15
    +25,50 (+0,32%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     

ROUNDUP/Neues Gesetz von Spahn: Krankschreibung per Videosprechstunde

BERLIN (dpa-AFX) - Auch nach der Corona-Pandemie sollen sich Patienten per Videosprechstunde vom Arzt krankschreiben lassen können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg gebracht hat. Speziell bei "einfach gelagerten Erkrankungsfällen" sollen dadurch Infektionen im Wartezimmer vermieden werden, hieß es am Dienstag aus dem Gesundheitsministerium. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) über das Gesetz berichtet, das Mitte des kommenden Jahres in Kraft treten soll. Allerdings müssen dafür noch das Kabinett und anschließend der Bundestag zustimmen.

Seit dem vergangenen Juli gilt bereits die Regel, dass eine Krankschreibung für maximal sieben Tage auch per Video möglich ist. Voraussetzung ist, dass der Versicherte der Arztpraxis bekannt ist und die Erkrankung eine solche Untersuchung zulässt. Eine weitere Krankschreibung nach Ablauf der sieben Tage darf es allerdings nur geben, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit bei einer persönlichen Untersuchung vor Ort festgestellt wurde.

Im Gegensatz dazu soll es laut Ministerium in Zukunft grundsätzlich möglich sein, "dass eine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit in geeigneten Fällen auch im Rahmen der ausschließlichen Fernbehandlung ohne vorherige Präsenzbehandlung ermöglicht wird". Eine Krankschreibung und deren Verlängerung wären damit also auch ohne persönlichen Kontakt von Arzt und Patient zulässig.