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ROUNDUP: Mietendeckel-Urteil ist auch Ende des bayerischen Volksbegehrens

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Verfassungsgerichtsurteil zum Berliner Mietendeckel bedeutet auch das Aus für das bayerische Volksbegehren für einen sechsjährigen Mietenstopp. Stattdessen will die Initiative sich jetzt darauf konzentrieren, einen Mietenstopp auf Bundesebene zu erreichen, wie sie am Donnerstag mitteilte. "Ein enttäuschendes Urteil", sagte Kampagnenleiter Matthias Weinzierl über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel gegen das Grundgesetz verstoße.

Mit der Entscheidung herrsche nun Klarheit für das bayerische Volksbegehren, hieß es von der Initiative. Bei einer anderen Entscheidung hätte man beim Innenministerium darauf gedrungen, mit dem Volksbegehren weitermachen zu können, dies sei nun aber hinfällig. Stattdessen brauche es jetzt eine bundesweite Lösung - das Problem hoher Mieten sei mit dem Urteil ja nicht aus der Welt.

Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte, die Entscheidung des Gerichts sei zu erwarten gewesen. "Ein Landesgesetz, das die Mieten für Wohnungen auf dem freien Markt für fünf Jahre deckelt, ist verfassungswidrig - in Berlin genauso wie in Bayern. Das ist keine Frage des politischen Willens, sondern der gesetzlichen Kompetenzen." Auch er und die bayerische Staatsregierung wollten den Mietpreisanstieg in den Ballungsräumen begrenzen. "Einfache Lösungen gibt es aber nicht." Insbesondere müsse mehr preiswerter Wohnraum geschaffen werden.