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ROUNDUP: Kurzarbeitergeld soll leichter länger fließen können

BERLIN (dpa-AFX) - Arbeitnehmer sollen im Fall einer Krise in Teilen der Industrie leichter verlängertes Kurzarbeitergeld erhalten können. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die geplanten erweiterten Möglichkeiten gegen Arbeitslosigkeit in Fällen von Einbrüchen von Teilen der Wirtschaft schnell umsetzen. Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zu Kurzarbeitergeld, Qualifizierung und Transfergesellschaften sollten so schnell wie möglich Gesetz werden, möglichst schon im Sommer gelten und dann voraussichtlich auch bald scharf gestellt werden, sagte Heil am Donnerstag in Berlin.

Die Koalitionsspitzen von CDU, CSU und SPD hatten sich unter anderem darauf verständigt, dass die Regierung Kurzarbeitergeld leichter als bisher von 12 auf 24 Monate verlängern kann. Bei dieser Leistung übernimmt der Staat bei Kurzarbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

Heil erläuterte, die Verlängerung der Leistung sei heute nur bei einer Störung auf dem gesamten Arbeitsmarkt möglich. "Die haben wir nicht", sagte er. "Es gibt keine Rezession." Aber Teilstörungen des Arbeitsmarkts entwickelten sich bereits. Der Strukturwandel hinterlasse regional schon sehr deutliche Spuren.

Deshalb solle das Kurzarbeitergeld bereits in diesen Fällen verlängert werden können, wenn es einen lang anhaltenden Arbeitsausfall auf betrieblicher Ebene gebe und eine zweckmäßige Weiterbildung stattfinde. Die Sozialversicherungsbeiträge sollten dann zur Hälfte übernommen werden können.

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Ein Punkt blieb offen: Wie teuer die angepeilten Maßnahmen würden, könne noch nicht gesagt werden. Denn noch sei nicht klar, wie stark sie in Anspruch genommen würden, sagte Heil. Aber das Finanzpolster der Bundesagentur für Arbeit (BA) sei ausreichend, frisches Steuergeld nicht nötig. Die Neuerungen sollen in einem "Arbeit-von-morgen-Gesetz" realisiert werden. Grundzüge hatte Heil bereits im vergangenen Sommer angekündigt.

Die Zahl der Kurzarbeiter - zuletzt 96 000 - dürfte nach Prognosen der Bundesagentur auf ein Niveau steigen, dass das aus dem Euro-Schuldenkrisenjahr 2013 übertrifft.

Für den Fall, dass Unternehmen im Strukturwandel Beschäftigte abbauen und diese in Transfergesellschaften kommen, werde zudem die berufliche Qualifizierung ausgebaut. Während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld, das den Wechsel von der bestehenden in eine neue Beschäftigung erleichtern soll, soll in kleinen und mittleren Unternehmen künftig bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen werden. Heute kann die BA so eine Weiterbildung zudem nur bei über 45-Jährigen oder Menschen ohne Abschluss fördern. Dies soll künftig unabhängig von Lebensalter oder bisheriger Qualifikation geschehen können.

Weiter ist nun geplant, dass eine berufliche Weiterbildung leichter gefördert werden kann. Die Möglichkeiten des seit Anfang 2019 geltenden Qualifizierungschancengesetzes sollen erweitert werden: Die Beteiligung der BA an Lehrgangskosten soll erhöht werden, wenn mindestens ein Fünftel der Beschäftigten eines Betriebs weitergebildet wird. Für Beschäftigtengruppen sollen Sammelanträge gestellt werden können.

Heil sagte, wenn sich die Lage weiter entwickele wie bisher und Probleme vor allem auf dem Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen zunähmen, dann sei es sinnvoll, die Instrumente bald scharf zu stellen.

IG-Metall-Chef Jörg Hofmann begrüßte die Regelungen. "Wir haben lange darauf gedrängt, dass der Zugang zur Kurzarbeit erleichtert und Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird", sagte er. "Wichtig ist der IG Metall auch, dass die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld in der Industrie verlängert wurde."