Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.296,88
    +211,08 (+0,55%)
     
  • Gold

    2.350,80
    +8,30 (+0,35%)
     
  • EUR/USD

    1,0709
    -0,0024 (-0,22%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.790,45
    -567,16 (-0,94%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.333,10
    -63,43 (-4,38%)
     
  • Öl (Brent)

    83,75
    +0,18 (+0,22%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.950,26
    +338,50 (+2,17%)
     

ROUNDUP: Gericht erklärt Durchsuchung im Finanzministerium für unzulässig

OSNABRÜCK/BERLIN (dpa-AFX) -Eine vom Amtsgericht Osnabrück angeordnete Durchsuchung im Bundesfinanzministerium kurz vor der Bundestagswahl 2021 ist vom Landgericht Osnabrück nachträglich als rechtswidrig eingestuft worden. Im Sommer 2021 hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück bei Ermittlungen gegen die Geldwäsche-Bekämpfer des Zolls Diensträume sowie Papier- und elektronische Archive im Bundesfinanz- und im Bundesjustizministerium durchsuchen lassen. Der am Donnerstag ergangene und am Freitag veröffentlichte Beschluss des Landgerichts listet gleich mehrere rechtswidrige Details des Durchsuchungsbeschlusses auf. (Az.: 1 QS 24/22;48/22)

So hätte die Staatsanwaltschaft unter anderem bereits vorliegende Ermittlungsergebnisse dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts konkreter vorgelegt werden müssen, auch seien die Formulierungen des Beschlusses zu unbestimmt gewesen. Und schließlich hätte die Staatsanwaltschaft vor einer Durchsuchung das Ministerium erst um eine Herausgabe von Unterlagen ersuchen müssen - es habe keinen Grund für die Annahme gegeben, dass das Ministerium unter der Leitung des heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) diesem Ersuchen nicht nachgekommen wäre. (Az.: 1 QS 24/22;48/22)

Bereits im Februar hatte das Landgericht Osnabrück einen ähnlichen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts für das Bundesjustizministerium aufgehoben.

Hintergrund sind Ermittlungen wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt: Die Spezialeinheit des Zolls gegen Geldwäsche (FIU) soll Verdachtsanzeigen nicht in allen Fällen an die Ermittlungsbehörden weitergereicht haben.

WERBUNG

Ob auch eine telefonisch verhängte Beschlagnahmung von Email-Postfächern rechtens war, entschieden die Richter des Landgerichts nicht. In dieser Frage wurde das Verfahren wieder an das Amtsgericht zurückgegeben. Bislang sei nicht ersichtlich, weshalb und inwieweit die Emails als Beweismittel von Bedeutung seien, hieß es.

Die Unzulässigkeit des Durchsuchungsbeschlusses zeige erneut, dass die damaligen Entscheidungen ein handfester Justizskandal seien, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag, Dirk Wiese. Die Durchsuchung während des Bundestagswahlkampfs sei völlig unverhältnismäßig gewesen. "Das legt einen Machtmissbrauch durch das CDU-geführte Landesjustizministerium sehr nahe", sagte Wiese. Die Spitze der CDU müsse noch viele Fragen sehr schnell beantworten.