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ROUNDUP: Finanzaufsicht stärkt Verbraucher im Streit um Prämiensparverträge

BONN (dpa-AFX) - Im Streit um die Verzinsung von Prämiensparverträgen macht die Finanzaufsicht Bafin Druck zu Gunsten der Sparer. Sie will die Geldhäuser dazu verpflichten, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren und ihnen ein Angebot zur Neuberechnung der Zinsen zu unterbreiten. "Wir wollen erreichen, dass alle betroffenen Sparer informiert werden und ein Lösungsangebot erhalten", erläuterte Bafin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele am Freitag. Verbraucherschützer begrüßten das Vorgehen. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband kritisierte übte scharfe Kritik.

Es geht um langfristige Prämiensparverträge, die Institute zwischen 1990 und 2010 anboten. Die Verträge enthalten Klauseln, die Geldhäusern das Recht einräumten, die zugesicherte Verzinsung einseitig zu ändern. Der Bundesgerichtshof erklärte die Klauseln 2004 für unwirksam. Umstritten ist aber, wie Kreditinstitute mit den Anforderungen der BGH-Rechtsprechung umgehen sollen. Verbraucherschützer werfen vor allem Sparkassen vor, die Zinsen eigenmächtig mit Hilfe von Zinsanpassungsklauseln gesenkt zu haben.

Nach dem Willen der Bafin sollen betroffene Bankkunden erfahren, welche Klausel verwendet wurde und ob sie dadurch zu geringe Zinsen erhalten haben. Kreditinstitute sollen Sparern entweder eine unwiderrufliche Nachberechnung zusagen, oder einen individuellen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten. Bevor die dazu geplante Allgemeinverfügung der Aufsicht in Kraft tritt, können sich Kreditinstitute, Verbraucherschützer, Verbände und andere bis zum 26. Februar 2021 dazu äußern.

Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller, sprach von einem deutlichen Signal an die betroffenen Sparkassen und Banken. Für viele Verbraucher könnte sich nach Berechnungen der Verbraucherzentralen eine Nachzahlung von einigen Tausend Euro ergeben.

Nach Auffassung des Deutschen Sparkassen-und Giroverbandes (DSGV) "wurde die Rechtsprechung des BGH von 2004 seitdem angemessen in den betroffenen und späteren Prämiensparverträgen umgesetzt." Auch anstehende abschließende BGH-Entscheidungen, ob weitere rechtliche Kriterien bei Zinsanpassungsklauseln beachtet werden müssten, würden die Sparkassen in strittigen Fällen beachten und künftig berücksichtigen. "Die Exekutivdirektion Wertpapieraufsicht der Bafin sollte sich deshalb nicht an die Stelle von Gerichten setzen und zivilrechtliche Streitfragen selbst entscheiden wollen." Der Verband halte dieses Vorgehen für rechtlich unangemessen und überflüssig.