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ROUNDUP 2: Weitere Corona-Hilfen für Beschäftigte und Arbeitslose

(durchgehend aktualisiert)

BERLIN (dpa-AFX) - Die Hilfen für Beschäftigte, die wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit gehen müssen, sollen erweitert werden. Das Kurzarbeitergeld soll bei längerem Bezug befristet auf bis zu 80 Prozent des letzten Nettolohns erhöht werden - bei Haushalten mit Kindern auf bis zu 87 Prozent. Zudem soll das Arbeitslosengeld I befristet länger bezahlt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf eines Gesetzespakets von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Das Paket geht auf einen Beschluss der Koalitionsspitzen von vergangener Woche zurück. Nach Angaben des sozialpolitischen Sprechers der CSU-Landesgruppe, Stephan Stracke, sollen diese Änderungen bis Mitte Mai im Bundestag beschlossen werden. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner, Wirtschaftsminister Peter Altmaier (beide CDU) sowie Innenminister Horst Seehofer (CSU) verlangen eine weitere befristete Anpassung der Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Kurzarbeitergeld für systemrelevante Branchen und Berufe wie die Landwirtschaft. Die wesentlichen Beschlüsse:

KURZARBEITERGELD: Bisher beträgt das Kurzarbeitergeld 60 oder 67 Prozent. Nun wird es für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern erhöht. Ab dem siebten Monat folgt dann eine weitere Anhebung auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts. Dies gilt längstens bis 31. Dezember 2020. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit vom 1. Mai bis zum 31. Dezember bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens erweitert.

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Heil machte folgende Beispielrechnung auf: Eine Familie mit einem Kind, sie arbeitet Voll-, er Teilzeit, bekommt monatlich 4100 Euro netto. Beide gehen in Kurzarbeit. Nach der alten Regel bekämen beide 2700 Euro, nach der neuen in der Endstufe 3500 Euro.

ARBEITSLOSENGELD: Aufgrund der derzeit geringen Aussichten auf dem Arbeitsmarkt soll das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde. Heil rechnet damit, dass bis zu 380 000 Bezieher des Arbeitslosengeldes I für weitere drei Monate nicht in die Grundsicherung kämen.

Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes sowie die Verlängerung beim Arbeitslosengeld kostet die Bundesagentur für Arbeit (BA) zusammen zusätzlich gut 2,6 Milliarden Euro. Dem stehen den Angaben zufolge Minderausgaben in der Grundsicherung für Arbeitsuchende von schätzungsweise rund 120 Millionen Euro (Kurzarbeitergeld) beziehungsweise 530 Millionen Euro (Arbeitslosengeld) gegenüber.

MITTAGESSEN für Kita-Kinder: Schüler und Kinder, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind, sollen auch bei Schließung von Kita oder Schule weiter ein warmes Mittagessen erhalten. Heil wies darauf hin, dass Kommunen hierfür Lieferdienste organisieren können.

WAISENRENTEN: Es soll sichergestellt werden, dass Waisenrenten auch dann weitergezahlt werden, wenn bedingt durch die Corona-Pandemie Ausbildungen und Freiwilligendienste später als üblich beginnen.

Heil erklärte: "Die aktuelle Situation der Covid-19-Pandemie stellt uns auch in den kommenden Monaten noch vor große Herausforderungen." Vor Journalisten unterstrich er: "Wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz." Arbeitslosigkeit sei teurer.

Klöckner, Altmaier und Seehofer verlangten vor allem mit Blick auf die Landwirtschaft in einer gemeinsamen "Protokollerklärung" zum sogenannten Sozialschutz-Paket II eine weitere bis Ende Oktober 2020 befristete Anpassung der Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Kurzarbeitergeld für systemrelevante Branchen und Berufe. Werde während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine andere Tätigkeit in systemrelevanten Branchen und Berufen aufgenommen, "soll das daraus erzielte Entgelt nicht dem Ist-Entgelt hinzugerechnet werden", verlangen die Ressortchefs.

Heil sagte dazu, er werde sich an die Vereinbarungen des Koalitionsausschusses von vergangener Woche halten. Er schloss aber nicht aus, dass im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen vorgenommen werden könnten.

Die drei Minister argumentierten, mit dem steigenden Kurzarbeitergeld "verringern sich die Anreize für die Aufnahme einer zusätzlichen, vorübergehenden Beschäftigung". Da die Einreise von ausländischen Saisonarbeitskräften stark eingeschränkt sei, müssten die die Arbeitsmöglichkeiten für einheimische Kräfte in der Landwirtschaft weiterhin attraktiv gehalten werden. "Was nicht gesät, gepflanzt, geerntet und transportiert wird, fehlt im Lebensmitteleinzelhandel zur Versorgung der Bevölkerung."

Arbeitgeberverbände kritisierten, dass Kurzarbeit möglicherweise herhalten müsse, "um Staatseingriffe in grundgesetzlich geschützte unternehmerische Freiheiten zu begründen". Kurzarbeitergeld werde im Übrigen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert.