Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 3 Stunden
  • Nikkei 225

    37.906,08
    +277,60 (+0,74%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.013,93
    +59,96 (+0,10%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.390,30
    +7,73 (+0,56%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     
  • S&P 500

    5.048,42
    -23,21 (-0,46%)
     

Gericht lehnt Auslieferungsantrag der USA für Assange wegen Selbstmordgefahr ab

Ein Gericht in London hat entschieden, den Gründer der Enthüllungsplattform „Wikileaks“ nicht auszuliefern. Die USA legen Berufung gegen das Urteil ein.

Polizisten sichern einen Gefangenentransporter, der vor der Urteilsverkündung im Auslieferungsprozess gegen Julian Assange am Gerichtsgebäude eintrifft. Foto: dpa
Polizisten sichern einen Gefangenentransporter, der vor der Urteilsverkündung im Auslieferungsprozess gegen Julian Assange am Gerichtsgebäude eintrifft. Foto: dpa

Ein britisches Strafgericht hat den US-Auslieferungsantrag für Julian Assange blockiert. Als Grund nannte Richterin Vanessa Baraitser die Gefahr, der Enthüllungsjournalist könnte sich in einem US-Gefängnis das Leben nehmen. Es sei dort unmöglich, den Australier vor sich selbst und einem Suizid zu schützen. Die Vereinigten Staaten kündigten Berufung gegen das Urteil an.

Beantragt hatten sie die Auslieferung des „Wikileaks“-Gründers, weil US-Staatsanwälte ihn der Spionage beschuldigen. Die Enthüllungsplattform hatte vor einem Jahrzehnt vertrauliche Dokumente des US-Militärs veröffentlicht. Die 18 Anklagepunkte sehen eine Strafe von insgesamt bis zu 175 Jahren Gefängnis vor. Assanges Anwaltsteam hatte argumentiert, dass er als Journalist gehandelt habe und sein Wirken durch die Pressefreiheit geschützt sei.

WERBUNG

Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ begrüßte das Londoner Urteil zwar. Ihr Geschäftsführer Christian Mihr sagte aber, die Einschätzung, „dass es sich nicht um ein politisches Verfahren handelt und dass es sich nicht um grundlegende Fragen der Pressefreiheit dreht, teilen wir in keiner Weise“.

Baraitser hatte betont, dass sie die Anklagepunkte in der Sache für gerechtfertigt halte und keine politische Einflussnahme erkenne. Ihre Entscheidung beruhe ausschließlich auf Assanges psychischem Zustand.

Die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Bundestag, Gyde Jensen, erkennt in dem Urteil ein „Zeugnis eines robusten Rechtsstaates und einer unabhängigen Justiz“. Es zeige, „dass es nicht um politische Loyalität, sondern um das Versprechen geht, dass Recht für alle Menschen gleichermaßen gilt“, sagte die FDP-Politikerin dem Handelsblatt. „Dieser Tag ist ein guter Tag für die Pressefreiheit weltweit.“

Zusammenarbeit mit Whistleblower Bradley Manning

Assange war am Montagvormittag aus dem Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh geholt und zum Gericht in der Londoner Innenstadt gebracht worden. Frei ist er nach dem Urteil aber nicht. Er könnte bis zu einem rechtskräftigen Urteil im Gefängnis bleiben müssen. Das Gericht will am kommenden Mittwoch über mögliche Kautionsauflagen für Assange entscheiden.

Bis endgültig Klarheit herrscht, dürften noch viele Monate vergehen. Die Anwälte beider Parteien haben mehrere Berufungsmöglichkeiten, bis vor den Europäischen Gerichtshof. Ben Keith, ein Anwalt für Auslieferungsrecht, der an dem Verfahren nicht beteiligt ist, sagte der Nachrichtenagentur Bloomberg jedoch, er halte eine Berufung für schwierig, weil das Urteil eine auf Tatsachen beruhende Entscheidung über Assanges seelische Gesundheit sei.

Assange hat das Asperger-Syndrom und leidet an Depressionen. Seit mehr als eineinhalb Jahren sitzt er in Haft. Nach Überzeugung der britischen Justiz hatte der Enthüller vor vielen Jahren gegen Kautionsauflagen verstoßen, als er in die ecuadorianische Botschaft in London geflüchtet war. Im April 2019 wurde er deswegen zu knapp einem Jahr Gefängnis verurteilt.

Diese Strafe hat Assange jedoch längst verbüßt. „Der einzige Grund für seine Haft in England ist das Auslieferungsgesuch der USA, der Trump-Administration – ein Auslieferungsgesuch, das von allen wichtigen Menschenrechtsgruppen scharf kritisiert wird“, sagte seine Anwältin Jennifer Robinson zuletzt.

Die US-Justiz wirft dem 49-Jährigen vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning, die damals Bradley Manning hieß, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Assange habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht.

Menschenrechtler, Politiker und Journalisten, die den Richterspruch am Montag verfolgen wollten, berichteten, dass ihnen der Zugang zum Gericht erschwert worden sei. Sevim Dagdelen, Abgeordnete der Linken im Bundestag, twitterte, die britische Regierung habe sie an der Einreise ins Land gehindert, „in letzter Minute unter fadenscheinigen Vorwänden“.