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Restaurants öffnen in weiteren Bundesländern für Gäste

BERLIN (dpa-AFX) - Nach Lockerungen etwa in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen können nun auch Restaurants in anderen Bundesländern wieder Gäste an Tischen bedienen. Berlin, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Thüringen haben die Verbote für die Bewirtung am Freitag aufgehoben, die zum Schutz gegen das Coronavirus angeordnet worden waren. Doch es gelten weiterhin strenge Regeln, die teilweise stark variieren.

Proppenvolle Lokale sind nicht zu erwarten: Viele Betriebe können wegen der Abstandsregeln weniger Gäste bedienen als sonst. Häufig müssen 1,5 Meter Abstand zwischen Tischen und Stühlen sein. In Hessen gilt die Regel fünf Quadratmetern pro Gast im Lokal.

Auch die Hygieneregeln sind unterschiedlich: Bevor Gäste Platz nehmen, müssen sie sich zum Beispiel in Brandenburg die Hände desinfizieren. Vielerorts ist es außerdem Pflicht, sich in eine Liste einzutragen zur leichteren Kontaktverfolgung bei einer möglichen Infektionskette.

In mehreren Ländern wie etwa Hessen oder Berlin muss die Bedienung einen Mundschutz tragen. Andernorts bleibt es bei einer Empfehlung. In Sachsen beispielsweise müssen außerdem die Speisekarten abwaschbar sein. Auf dem Weg zur Toiletten sollen Gäste in Brandenburg beispielsweise einen Mundschutz tragen zum Schutz der anderen Restaurantbesucher.

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Vor dem Gang ins Restaurant sollten sich Gäste informieren, wie viele Personen aus wie vielen Haushalten sich einen Tisch teilen dürfen. In vielen Fällen sind zwei Haushalte erlaubt.

In den Landkreisen Greiz und Sonneberg in Thüringen, Hochburgen der Corona-Infektion, dürfen Gaststätten laut Gesundheitsministerium derzeit nur im Außenbereich öffnen. Auch die erlaubten Öffnungszeiten sind vielerorts klar vorgegeben.

In Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg und Rheinland-Pfalz hatten Restaurants bereits vor Freitag wieder geöffnet. Restaurants und das übrige Gastgewerbe hat die Corona-Krise hart getroffen. Viele Gastwirte konnten in den vergangenen Wochen nur Lieferdienste anbieten. In den verbleibenden Bundesländern sollen Restaurants zu unterschiedlichen Zeitpunkten wieder öffnen, nach derzeitigem Stand zwischen dem 18. und spätestens 25. Mai. Teilweise fallen Restaurantöffnungen mit Lockerungen für andere Bereiche des Gastgewerbes zusammen.