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Regionaler Feiertag: Wo haben Arbeitnehmer frei?

Gütersloh (dpa/tmn) - Steht ein regionaler Feiertag vor der Tür, stellt sich besonders in Zeiten des mobilen Arbeitens die Frage: Wer hat an dem Tag frei und muss nicht arbeiten?

«Es gilt das Territorialprinzip», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Entscheidend ist daher weder der eigene Wohnsitz noch der Standort des Arbeitgebers. «Es kommt vielmehr darauf an, wo ich an dem Tag arbeite.»

Ist da, wo der Arbeitnehmer am entscheidenden Tag arbeiten muss, Feiertag, darf er auch nicht beschäftigt werden. Entsprechend hat er laut Gesetz einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Feiertage im Ausland?

Andersherum gilt dann auch: Haben etwa am Dreikönigstag alle Beschäftigten eines bayerischen Arbeitgebers frei, müssen die Beschäftigten dennoch arbeiten, die etwa am Standort in Nordrhein-Westfalen tätig sind oder gerade dort auf Dienstreise sind.

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Bei Feiertagen im Ausland könne es schwierig werden. Denn da, so die gängige Rechtsauffassung, gelte die Entgeltfortzahlung bei einer Freistellung am Feiertag nicht.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).