Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.772,85
    +86,25 (+0,46%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.085,08
    +30,67 (+0,61%)
     
  • Dow Jones 30

    39.512,84
    +125,08 (+0,32%)
     
  • Gold

    2.366,90
    +26,60 (+1,14%)
     
  • EUR/USD

    1,0772
    -0,0012 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    56.568,94
    -1.920,58 (-3,28%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.259,07
    -98,94 (-7,29%)
     
  • Öl (Brent)

    78,20
    -1,06 (-1,34%)
     
  • MDAX

    26.743,87
    +34,97 (+0,13%)
     
  • TecDAX

    3.404,04
    +19,74 (+0,58%)
     
  • SDAX

    14.837,44
    +55,61 (+0,38%)
     
  • Nikkei 225

    38.229,11
    +155,13 (+0,41%)
     
  • FTSE 100

    8.433,76
    +52,41 (+0,63%)
     
  • CAC 40

    8.219,14
    +31,49 (+0,38%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.340,87
    -5,40 (-0,03%)
     

Regierung verschleppt Terrorschutz bei Atommüll-Zwischenlager

Der staatliche Zwischenlager-Betreiber EWN ist Schlusslicht bei den schon 2011 angeordneten baulichen Nachrüstungen, um die Sicherheitslage an den Standorten für hochradioaktiven Müll zu verbessern. Derzeit werden „intensiv die Optionen für die Umsetzung des erforderlichen baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) für das Zwischenlager Nord geprüft“, heißt es in der Antwort des Bundesumweltministeriums auf eine Anfrage der atompolitischen Sprecherin der Grünen, Sylvia Kotting-Uhl. Ziel sei es, „möglichst noch dieses Jahr einen Genehmigungsantrag für eine der Optionen zu stellen“.

Das kommt reichlich spät. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte bereits im April 2011 die Betreiber von Atommüll-Zwischenlagern aufgefordert, Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Zwischenlager einzuleiten - auch, um gegen terroristisch motivierte Taten gewappnet zu sein. „Diese Verschleppung ist unverantwortlich“, sagte Kotting-Uhl dem Handelsblatt. Ausgerechnet das staatliche Entsorgungswerk für Nuklearanlagen EWN (vormals Energiewerke Nord GmbH) sei Schlusslicht beim Zwischenlager-Terrorschutz. Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass das ihr gehörende EWN schleunigst ein genehmigungsfähiges Sicherungskonzept vorlege.

In Deutschland wurden an zwölf Standorten von Atomkraftwerken (AKW) sogenannte dezentrale Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente errichtet – diese befinden sich bislang noch in der Verantwortung der Energieunternehmen. Zudem gibt es neben dem zentralen Zwischenlager Nord in Lubmin bei Greifswald zwei weitere zentrale Zwischenlager, eines in Gorleben und eines in Ahaus, die am 1. August in die Verantwortung des Bundes übergegangen sind. Anfang 2019 fallen auch die zwölf dezentralen Zwischenlager an den AKW-Standorten in die Zuständigkeit des Bundes. Für alle diese Zwischenlager wurden längst entsprechende Nachrüstanträge gestellt, die Hälfte wurde genehmigt. Die Sicherungsmaßnahmen an kerntechnischen Anlagen - und damit auch den Zwischenlagern - werden regelmäßig überprüft. So war schon nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA der Schutz der Zwischenlager gegen Flugzeugabstürze stärker in den Fokus genommen worden. Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 war dann erneut über mögliche Schwachstellen bei deutschen Zwischenlagern debattiert worden.

Von zu wenig Schutz will das Bundesumweltministerium indes nichts wissen. In allen Zwischenlagern werde bis zur vollständigen baulichen und sonstigen technischen Nachrüstung der erforderliche Schutz gegen SEWD „mit ausreichenden temporären Maßnahmen gewährleistet“, heißt es in der Antwort der Regierung, die dem Handelsblatt vorliegt. Diese Maßnahmen basierten neben kurzfristig möglichen baulichen Maßnahmen, die auch im Zwischenlager Nord getroffen worden seien, wesentlich auf zusätzlichen personellen Maßnahmen. „Mit allen temporären Sicherungsmaßnahmen wird ein ausreichendes Schutzniveau sichergestellt“, schreibt Umwelt-Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter, räumt jedoch ein, dass die temporären Schutz-Maßnahmen nur der zweitbeste Ansatz sind. Es gelte in Deutschland der Grundsatz, dass bauliche und sonstige technische Sicherungsmaßnahmen Vorrang vor personellen Sicherungsmaßnahmen haben, heißt es. Mittelfristig müssten daher die temporären Maßnahmen durch bauliche oder sonstige technische Sicherungsmaßnahmen abgelöst werden.

WERBUNG

Zuletzt war die Bundesregierung in einem Ende August vorgelegten Bericht über die Sicherheit bei der Entsorgung angebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zu dem Schluss gekommen, dass deutsche Zwischenlager internationalen Sicherheitsstandards entsprächen. Kotting-Uhl hält diese Aussage für peinlich. Mit diesen Standards sei es nicht weit her, sagte sie. „Fakt ist, hierzulande gibt es erheblichen Verbesserungsbedarf gerade bei zwei staatlichen Zwischenlagern: das in Jülich ist so schlecht, dass es seit vier Jahren keine Genehmigung mehr hat.“ Und in Lubmin hinke der Terrorschutz hinterher.

In Deutschland sind derzeit noch acht Kernkraftwerke in Betrieb, die zwischen Ende 2017 und Ende 2022 abgeschaltet werden. Für die acht im Jahr 2011 unmittelbar nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima abgeschalteten Kernkraftwerke wurden Anträge auf Stilllegung und Abbau gestellt. 2015 wurde auch das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld endgültig vom Netz genommen. In diesen Jahren hat sich einiges bewegt. So wurde unter anderem von Bundestag und Bundesrat ein Gesetz zur Suche eines Endlagerstandorts für hoch radioaktive Abfälle beschlossen. Ende Juni war neu geregelt worden, wer für die Stilllegung und den Rückbau der AKW sowie für die Entsorgung der hochradioaktiven Abfälle verantwortlich ist.

Das „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ sieht vor, dass die AKW-Betreiber Stilllegung und Rückbau der Kraftwerke zu organisieren und zu finanzieren haben, ebenso die Verpackung der radioaktiven Abfälle. Der Bund ist für die Zwischen- und Endlagerung zuständig. Dafür hatten die vier Betreiber Eon, RWE, EnBW und Vattenfall im Juli 24,1 Milliarden Euro an einen Staatsfonds überwiesen.