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Raffinierter Geely-Einstieg bei Daimler ruft die Bundesregierung auf den Plan

Der Bund erwägt nach dem Daimler-Einstieg des Chefs des chinesischen Autobauers Geely schärfere Meldepflichten – doch der Spielraum ist begrenzt.

Im Februar dieses Jahres war die Aufregung in Stuttgart und Berlin groß. Beim Autohersteller Daimler, einem der bekanntesten Unternehmen der Republik, war quasi über Nacht ein Konkurrent aus China eingestiegen. Der chinesische Autokonzern Geely meldete einen Anteil von 9,69 Prozent und wurde damit auf einen Schlag größter Anteilseigner des Dax-Konzerns.

Wie konnte das passieren, ohne dass im Vorfeld jemand etwas davon mitbekam?

Diese Frage lässt sich mittlerweile relativ genau beantworten. Nach Angaben der Finanzaufsicht Bafin hat Geely-Chef Li Shufu zunächst über Aktien und Finanzinstrumente einen Anteil von „geringfügig über drei Prozent“ an Daimler aufgebaut. Meldepflichtig wäre eine solche Position erst ab fünf Prozent gewesen.

Dann hat Li am 23. Februar die Finanzinstrumente innerhalb seines Bestands ausgeübt und „parallel die restlichen 6,19 Prozent in einem Gesamtpaket erworben“. Das raffinierte Vorgehen ist in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken beschrieben, die dem Handelsblatt vorliegt.

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Aus dem Schreiben geht auch hervor, dass Deutschland eine Verschärfung von Meldepflichten erwägt, um eine Wiederholung des Falls Daimler zu verhindern. „Die Bundesregierung prüft, ob die Regulierung der Beteiligungspublizität Regelungslücken aufweist und ob sich diese gegebenenfalls zweck- und verhältnismäßig schließen lassen“, heißt es im Antwortschreiben. Es müsse jedoch sorgfältig abgewogen werden, ob es zielführend sei, „Mitteilungspflichten zu erweitern oder andere Maßnahmen zu ergreifen“. Eine EU-Richtlinie, die für einheitliche Regeln in den Mitgliedsstaaten sorgen soll, begrenze Deutschlands Handlungsspielraum „erheblich“.

Darüber hinaus erwägt die Bundesregierung eine Änderung des Außenwirtschaftsrechts. Bisher kann der Bund unerwünschte Firmenbeteiligungen ausländischer Investoren an deutschen Unternehmen erst ab einem Anteil von 25 Prozent verbieten. Man prüfe regelmäßig, ob Anpassungen nötig seien, heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung. „Dazu gehört auch die Prüfeintrittsschwelle.“

Industriepolitisch blind

Der Linken-Bundestagsabgeordnete Fabio De Masi, der die Anfrage gestellt hat, ist mit den Antworten unzufrieden. „Die Bundesregierung und die Aufsicht sind industriepolitisch blind“, kritisiert er. Investoren könnten über Nacht nahezu zehn Prozent an Unternehmen erwerben, ohne dass bei der Regierung oder der Bafin die Sirenen ertönten. „Deutschland braucht klare Regeln, mehr Transparenz und eine industriepolitische Strategie für strategische Unternehmen“, fordert De Masi.

Die Finanzaufsicht Bafin hat den Einstieg von Geely bei Daimler ausführlich untersucht. An der grundsätzlichen Struktur der Transaktion hatte die Behörde dabei bisher nichts zu beanstanden, sondern nur an einem kleinen Detail. Aus Sicht der Bafin wäre der Anteil von Geely an Daimler schon einen Tag früher meldepflichtig gewesen.

Der Grund: Geely-Chef Li ließ einer beteiligten Investmentbank bereits am 22. Februar ausrichten, dass er mit dem angedachten Deal im Grundsatz einverstanden ist. Fertig verhandelt und unterschrieben wurden die Verträge jedoch erst am folgenden Tag. Geely ist sich deshalb keiner Schuld bewusst. Das Unternehmen ist der Ansicht, die Märkte „zutreffend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ über seinen Daimler-Anteil informiert zu haben.

Bei Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz kann die Bafin bei natürlichen Personen Bußgelder von bis zu zwei Millionen Euro verhängen. Bei juristischen Personen wie Unternehmen sind Strafen bis zu zehn Millionen Euro oder alternativ fünf Prozent des Jahresumsatzes möglich.

Welche Regelung bei Geely greifen würde, ist Insidern zufolge noch offen. Die Untersuchung der Behörde zum Einstieg der Chinesen bei Daimler dauere noch an, sagte eine Bafin-Sprecherin. „Wir prüfen weiter, ob das bußgeldrechtliche Konsequenzen hat.“