Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.772,85
    +86,25 (+0,46%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.085,08
    +30,67 (+0,61%)
     
  • Dow Jones 30

    39.512,84
    +125,08 (+0,32%)
     
  • Gold

    2.366,90
    +26,60 (+1,14%)
     
  • EUR/USD

    1,0772
    -0,0012 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    56.234,47
    -1.800,35 (-3,10%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.302,78
    -55,23 (-4,07%)
     
  • Öl (Brent)

    78,20
    -1,06 (-1,34%)
     
  • MDAX

    26.743,87
    +34,97 (+0,13%)
     
  • TecDAX

    3.404,04
    +19,74 (+0,58%)
     
  • SDAX

    14.837,44
    +55,61 (+0,38%)
     
  • Nikkei 225

    38.229,11
    +155,13 (+0,41%)
     
  • FTSE 100

    8.433,76
    +52,41 (+0,63%)
     
  • CAC 40

    8.219,14
    +31,49 (+0,38%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.340,87
    -5,40 (-0,03%)
     

Rechtsstaat: EU-Kommission treibt Verfahren gegen Polen voran

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission treibt im Streit um den polnischen Rechtsstaat ein Verfahren gegen Warschau voran. Wie die Brüsseler Behörde am Freitag mitteilte, leitete sie den nächsten Schritt in einem sogenannten Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein. Polen hat nun zwei Monate Zeit, auf die Stellungnahme aus Brüssel zu reagieren und die Bedenken auszuräumen.

Andernfalls könnte die Kommission das Land vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen. Die Folge könnten finanzielle Sanktionen sein. Die Kommission ist als Hüterin der EU-Verträge dafür zuständig, zu überwachen, dass die Staaten sich an das EU-Recht halten.

Hintergrund der Entscheidung vom Freitag sind mehrere Urteile des polnischen Verfassungsgerichts, die nach Ansicht der EU-Kommission unter anderem gegen den Vorrang des EU-Rechts verstoßen sowie gegen die bindende Wirkung von EuGH-Urteilen. Zudem äußerte die Behörde erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Verfassungsgerichts.

Es geht unter anderem um ein Urteil des Verfassungsgerichts von Anfang Oktober 2021, wonach Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. Dies stellt einen Eckpfeiler der europäischen Rechtsgemeinschaft in Frage, dass EU-Recht über nationalem Recht steht. Bereits im Juli 2021 hatte das polnische Gericht entschieden, dass die Anwendung einstweiliger EuGH-Verfügungen, die sich auf das Gerichtssystem des Landes beziehen, nicht mit Polens Verfassung vereinbar seien.