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Rechtsfrage: Darf man einkaufen, wenn man krankgeschrieben ist?

Wer vom Arzt krankgeschrieben wurde, darf das Haus nicht verlassen? Das stimmt so nicht ganz. (Bild: Getty Images)
Wer vom Arzt krankgeschrieben wurde, darf das Haus nicht verlassen? Das stimmt so nicht ganz. (Bild: Getty Images)

Eigentlich ist man krank und sollte das Bett hüten, doch manchmal müssen auch Krankgeschriebene das Haus verlassen, um einzukaufen oder wichtige Dinge zu erledigen. Muss man deshalb ein schlechtes Gewissen haben?

Bei einer Erkältung, einem Knochenbruch, Migräne oder einer Magen-Darm-Erkrankung sollte man sich zu Hause erholen. Dazu dient die Krankschreibung, die Angestellte von ihrer Verpflichtung, bei der Arbeit zu erscheinen, entbindet. Doch manchmal müssen Krankgeschriebene trotzdem das Haus verlassen – zum Beispiel, um einkaufen zu gehen. Die Angst, dabei draußen von einem Kollegen oder dem Chef erwischt zu werden, ist bei vielen groß, aber für gewöhnlich unbegründet.

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Denn: Wer krank ist, ist nicht auch zwingend dazu verpflichtet, im Bett liegen zu bleiben. Grundsätzlich dürfen kranke Angestellte natürlich auch einkaufen, zur Apotheke oder spazieren gehen. Sogar der Besuch von Freunden, das Sitzen im Garten oder das Erledigen wichtiger Aufgaben ist während einer Krankschreibung nicht verboten. Schließlich muss man sich selbst oder andere auch weiterhin versorgen, zudem können frische Luft und etwas Bewegung unter Umständen sogar helfen, gesund zu werden.

Grenzen sind fließend

Hierbei gibt es allerdings eine Voraussetzung: Die Unternehmung sollte der Genesung nicht im Wege stehen. Bei der Entscheidung, was erlaubt ist und was nicht, hilft gesunder Menschenverstand. Bei einer Erkältung ist es sicher nicht ratsam, sich für längere Zeit leicht bekleidet in der Kälte aufzuhalten oder sich mit Freunden in einer Raucherkneipe zu treffen.

Und auch bei Problemen wie Rückenschmerzen sollte darauf geachtet werden, dass die Tätigkeiten die Probleme nicht noch schlimmer machen – Gewichtheben im Fitnessstudio ist dann vielleicht keine gute Idee. Wird man von Arbeitskollegen gesehen, kann schnell das Gerücht aufkommen, man sei zu Unrecht krankgeschrieben.

Bestätigung vom Arzt einholen

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sich im Zuge der Krankschreibung beim Arzt informieren, ob bestimmte Tätigkeiten beim jeweiligen Krankheitsbild in Ordnung sind. Bei ansteckenden Erkrankungen wird es dann sicher heißen: Lieber zu Hause bleiben. Bei einer leichten Erkältung gibt es aber in der Regel keine Bedenken für einen Einkauf im nahe gelegenen Supermarkt.

Solch eine Bestätigung vom Arzt kann man sich notfalls auch schriftlich geben lassen. Dies kann sinnvoll sein, wenn man trotz Krankschreibung an Familienfeiern oder ähnlichen, bereits seit Längerem geplanten Terminen teilnehmen möchte. Sollte der Arbeitgeber dann ein Wort darüber verlieren, hat man ein gutes Argument vorzulegen.

Mögliche Konsequenzen bei unrechtmäßigem Verhalten

Hat der Arbeitgeber berechtigte Zweifel daran, dass man wirklich krank ist, können eine Ermahnung, eine Abmahnung und sogar die fristlose Kündigung drohen. Zudem kann er verlangen, dass der Arbeitnehmer sich einer erneuten medizinischen Untersuchung unterzieht, damit Zweifel am Kranksein ausgeschlossen werden können.

Diese „Hausmittel“ sind bei einer Erkältung tabu: