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Rechtsausschuss will umstrittenen AfD-Politiker Brandner als Vorsitzenden abwählen

Der AfD-Abgeordnete hat das Bundesverdienstkreuz für Udo Lindenberg als „Judaslohn“ diffamiert. Nun wird er durch den Rechtsausschuss abgewählt.

Der AfD-Abgeordnete wird die Eignung für den Vorsitz des Rechtsausschusses abgesprochen. Foto: dpa
Der AfD-Abgeordnete wird die Eignung für den Vorsitz des Rechtsausschusses abgesprochen. Foto: dpa

Der AfD Politiker Stephan Brandner wird nach seiner umstrittenen „Judaslohn“-Äußerung seinen Vorsitz im Rechtsausschuss des Bundestages verlieren. Die Obleute aller Fraktionen des Ausschusses, mit Ausnahme der AfD, haben heute beschlossen, Brandner kommende Woche abzuwählen. Das teilte der rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, am Donnerstagabend mit.

Zuvor hatte der Geschäftsordnungsausschuss festgestellt, dass ein Ausschussvorsitzender abberufen werden könne. Diese Frage war angesichts der sehr unkonkreten Regelung zunächst unklar. In Paragraf 58 der Geschäftsordnung steht lediglich: „Die Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat.“

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Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart sah indes keine unüberwindbare juristische Hürden für eine Abwahl Brandners. „Die Wahl des Ausschussvorsitzenden liegt im Rahmen der Geschäftsautonomie des Ausschusses, die auch für die Abwahl beziehungsweise die Wahl eines neuen Vorsitzenden gelten dürfte“, sagte Degenhart dem Handelsblatt.

Laut Fechner haben alle Fraktionen, außer der AfD, das Verhalten des Vorsitzenden im Rechtsauschuss mehrfach kritisiert. „Wir bedauern, dass die AfD-Fraktion die Äußerungen und die Amtsführung von Herrn Brandner unterstützt und ihn nicht von sich aus zurückgezogen hat.“ Deshalb habe man sich jetzt entschlossen, erstmals in der 70-jähringen Parlamentsgeschichte einen Ausschussvorsitzenden abzuwählen.

„Herr Brandner hat weder menschlich noch politisch die notwendige Eignung für den Vorsitz im Rechtsausschuss“, betonte Fechner. „In seinen Reden schürt er regelmäßig Ressentiments und Vorurteile.“ Wichtige Partner in der Rechtspolitik, wie den Deutschen Anwaltverein, habe er attackiert und damit die Zusammenarbeit belastet.

Anlass für die bevorstehende Abwahl des Bundestagsabgeordneten sind dessen abfällige Äußerungen im Kurznachrichtendienst Twitter im Zusammenhang mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den Sänger Udo Lindenberg.

Auch nach dem Anschlag in Halle negativ aufgefallen

Brandner hatte über den 73-jährigen Lindenberg auf Twitter geschrieben: „Klar, warum der gegen uns sabbert/sabbern muß“. Dann erwähnt er das Anfang Oktober verliehene Bundesverdienstkreuz. Darunter setzte er das Wort „Judaslohn“.

Judaslohn nennt man eine Belohnung für einen Verrat. Die Redensart bezieht sich auf Judas, einen Jünger von Jesus, der nach den Evangelien die Festnahme von Jesus in Jerusalem ermöglicht und dafür Geld bekommen hatte.

Lindenberg hatte zuvor auf Facebook zum AfD-Wahlerfolg bei der Landtagswahl in Thüringen geschrieben: „24 Prozent. Und viele sagen immer noch: Das wird sich niemals wiederholen – aber seht ihr denn nicht an den Häuserwänden dieselben alten neuen Parolen? und die gleiche kalte Kotze (wie vor 80 Jahren) schwappt ihnen wieder aus dem Mund...“ Über den Spitzenkandidaten Björn Höcke schrieb Lindenberg: „Ein echter Fascho, auferstanden aus Ruinen und den Nazis zugewandt.“

Fechner nannte Brandners Verbalausfall gegen Lindenberg eine „wirre Verschwörungstheorie“, weil er damit suggeriere, Lindenberg habe das Bundesverdienstkreuz zum Lohn für Kritik an der AfD erhalten.

Brandner war auch nach dem Anschlag in Halle negativ aufgefallen. Er habe die Gespräche von Politkern mit Religionsgruppen als „Herumlungern von Politikern“ bezeichnet und antisemitische Äußerungen weiterverbreitet, sagte Fechner.

„Diese andauernden Provokationen und Grenzüberschreitungen sind mit der Würde des Amtes des Rechtsausschussvorsitzenden nicht vereinbar“, fügt der SPD-Politiker hinzu. Die parlamentarische Arbeit des Rechtsausschusses sei „besonders geprägt von den Werten unserer Verfassung wie Demokratie, Respekt, Toleranz und Vielfalt“.

Es liege nun an der AfD, eine Person aus ihren Reihen zu nominieren, deren Amtsführung sich an den Werten des Grundgesetzes orientiere, so Fechner.