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Ratgeber Recht: Kann eine Erbschaft verjähren?

Leserfrage: Meine Mutter ist vor 14 Jahren verstorben. Sie war bis zu ihrem Tod mit meinem Vater verheiratet, es gab keinen Ehevertrag und kein Testament, ich bin die einzige Tochter, nähere, lebende Verwandte existieren nicht mehr. Meine Mutter hat nicht viel verdient, das Gesamtvermögen von meinen Eltern dürfte zum Todeszeitpunkt aber in etwa 200.000 Euro betragen haben. Hätte mir aus dem Erbe schon ein Betrag zugestanden, obwohl mein Vater noch lebt? (Habe nichts bekommen, sogar einen Teil der Beerdigung bezahlt) Wenn ja, verjährt so ein Anspruch?

Dr. Max Braeuer: Sie haben gemeinsam mit Ihrem Vater vor 14 Jahren Ihre Mutter beerbt. Es gab kein Testament. Also hat der Witwer Ihrer Mutter, Ihr Vater, die Hälfte geerbt. Sie haben die andere Hälfte geerbt. Möglicherweise haben Sie das gar nicht wahrgenommen, weil die Erbschaft Sie nicht interessiert hat. Ihr Vater hat vermutlich das Familienvermögen so weiter verwaltet, wie Ihre Eltern das auch schon vorher gemeinsam gemacht hatten. Auch wenn Sie gar nicht wahrgenommen haben sollten, dass Sie Ihre Mutter beerbt haben, so sind Sie trotzdem damals voll wirksam Erbin geworden. Mit dem Tode eines Menschen fällt dessen Vermögen ganz automatisch dessen Erben zu. Die Erbfolge ist entweder durch ein Testament des Verstorbenen bestimmt, oder die Erbfolge regelt sich nach dem Gesetz, wie in Ihrem Falle. Die Erbschaft muss nicht ausdrücklich angenommen werden. Mit dem Tode Ihre Mutter waren Sie und Ihr Vater gemeinsam Inhaber ihres hinte...

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