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Preiserhöhung bei Sky: Muss man sich das bieten lassen?

Der Pay-TV-Sender Sky erhöht die Preise. Ist das rechtens? (Bild: ddp images)
Der Pay-TV-Sender Sky erhöht die Preise. Ist das rechtens? (Bild: ddp images)

Telefonanbieter, Energieversorger, Versicherungen – jeder von uns hat eine Reihe von Verträgen, in denen scheinbar genau festgehalten ist, wie viel man in den nächsten Jahren für diverse Leistungen oder Produkte zahlen muss. Doch das stimmt so nicht. Immer wieder kommt es, wie gerade beim Pay-TV-Anbieter Sky, zu Preiserhöhungen. Lesen Sie hier, wann Sie diese einfach hinnehmen müssen und wie Sie sich gegebenenfalls dagegen wehren können.

Sky-Kunden ärgern sich. Denn der Pay-TV-Sender erhöht die Preise für seine knapp 4,6 Millionen Abo-Kunden, abhängig vom gebuchten Paket müssen sie in Zukunft bis zu drei Euro im Monat mehr bezahlen. Dabei ist es nicht die Preiserhöhung an sich, die vielen Abonnenten sauer aufstößt: Sie haben trotz des gestiegenen Preises kein Sonderkündigungsrecht. Grund dafür ist eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Preissteigerungen unter bestimmten Voraussetzungen und unter fünf Prozent explizit davon ausnimmt. Einzige Voraussetzung für die Erhöhung: Die Kunden müssen sechs Wochen im Voraus informiert werden.

Preiserhöhungen dieser Art treffen aber nicht nur Sky-Kunden, sondern all jene, die länger laufende Verträge etwa mit Versicherungen, Telefonanbietern oder Energieversorgern haben. Praktisch alle also. „Die Anbieter müssen aber darlegen, warum sie die Kosten erhöhen“, erklärt die Juristin Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern gegenüber Yahoo! Deutschland. „Dahinter müssen echte Kosten stehen, die das Unternehmen selbst mehr zu tragen hat. Steuer- oder Tariferhöhungen etwa.“ Was niemals ein Grund sein kann: „Dass das Unternehmen einfach seine Gewinnspanne erhöhen möchte.“

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Anbieter müssen den Grund für die Mehrkosten nennen

Sky nennt als Grund „deutlich gestiegene Kosten“ für die technische Infrastruktur und besonders für Programmlizenzen. „Darunter fallen unter anderem die Kosten für Filmrechte wie auch die Übertragungsrechte der UEFA Champions-League, der UEFA Europa League und der Bundesliga sowie Kosten für Transponder oder die Einspeisung unserer Programme bei Kabelnetzbetreibern“, so Pressesprecher Marc Erras. Allein die Fußball-Bundesliga zum Beispiel lässt sich die exklusiven Rechte an den Live-Spielen der nächsten Saison mit 480 Millionen Euro vergüten.

Der Anbieter nennt als Grund für die Preiserhöhung deutlich gestiegene Kosten. (Bild: ddp Images)
Der Anbieter nennt als Grund für die Preiserhöhung deutlich gestiegene Kosten. (Bild: ddp Images)

Die aufgeführten Gründe entsprechen denjenigen, die der Sender in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eventuelle Preissteigerungen angeführt hat. Wem dies als Erklärung nicht reicht, hat das Recht auf weitere Information. „Wer es genau wissen will, der kann von Sky oder anderen Anbietern einfordern, dass ihm die gestiegenen Kosten näher erläutert werden“, sagt Tatjana Halm. Und fügt an: „Mehr ist eigentlich nicht drin.“

Nur die wenigsten klagen tatsächlich

„In solchen Fällen geht es immer um die Transparenz“, sagt auch Wolfgang Eckes von der Deutschen Anwaltsauskunft im Gespräch mit Yahoo! Deutschland. Wann immer Preisänderungsklauseln vor Gericht für unwirksam erklärt worden seien, hätten die Richter bemängelt, dass die Preiserhöhung für die Kunden nicht nachvollziehbar genug waren. 2007 hatte der Sky-Vorgänger Premiere in einem ganz ähnlichen Fall noch verloren, und auch im Energieversorgungs- und Touristensektor sind schon Urteile gegen die Anbieter entschieden worden. Wirklich klagen tun allerdings die wenigsten, vor allem, weil die Mehrkosten meist nur wenige bis höchstens zehn Prozent betragen. „Dafür sind die Summen zu gering und das Risiko für den Einzelnen dann einfach zu groß“, so der Rechtsanwalt.

(Bilder: ddp Images / Autorin & Interviews: Ann- Catherin Karg)

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