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Postbank-Übernahme könnte ein teures Nachspiel haben

Postbank-Aktionäre sahen sich bei der Übernahme des Geldhauses durch die Deutsche Bank übervorteilt und gingen vor Gericht. Das Landgericht Köln sprach ihnen nun Entschädigungszahlungen zu. Die Bank will sich dagegen wehren.

Das juristische Nachspiel der Postbank-Übernahme könnte die Deutsche Bank mehr kosten als bislang gedacht. Das Landgericht Köln sprach am Freitag ehemaligen Aktionären der Postbank AG einen Anspruch auf Nachzahlung von 32,50 Euro je Aktie zu. Bekommen hatten sie bei der Übernahme lediglich 25 Euro für einen Postbank-Anteilsschein. Würden alle ehemaligen Postbank-Aktionäre eine solche Summe zugesprochen bekommen, könnten auf die Deutsche Bank Zahlungsanspräche von bis drei Milliarden Euro zukommen, erklärten die Kläger-Anwälte.

Bei dem Verfahren ging es um die Frage, ob die Deutsche Bank bereits zu dem Zeitpunkt, als sie den Postbank-Aktionären das Übernahmeangebot unterbreitete, die Kontrolle bei der Postbank übernommen hatte, obwohl die Aktienmehrheit formal noch von der Deutschen Post AG gehalten wurde.

Die Deutsche Bank war im September 2008 zunächst mit 29,75 Prozent bei der Postbank eingestiegen - zu einem Preis von 57,25 Euro je Aktie. Damit blieb sie unter der Marke von 30 Prozent, oberhalb der ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre fällig wird.

Erst in einem zweiten Schritt stockte sie auf 48 Prozent auf, zahlte dafür nach dem Ausbruch der Finanzkrise aber nur noch 23,92 Euro je Aktie. Am 7. Oktober 2010 veröffentlichte die Deutsche Bank ein Übernahmeangebot für die Aktien der Postbank zum Preis von 25 Euro je Aktie. Damit mussten sich die Postbank-Kleinaktionäre letztlich begnügen.

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Ein Sprecher der Deutschen Bank sagte am Freitag in Frankfurt, das Institut werde aller Voraussicht nach in Berufung gehen. Die wäre dann an das Oberlandesgericht Köln zu richten. Dieses will am 8. November in einem ähnlichen Verfahren ein Urteil sprechen, dem in dem Streit richtungweisende Bedeutung zukommen dürfte, da das Oberlandesgericht Berufungsinstanz für die jetzt vom Landgericht entschiedenen Fälle ist.

Zur maximal denkbaren Zahlung seitens der Deutschen Bank wollte sich der Sprecher nicht äußern. Dies sei spekulativ. Ob die Bank bereits Rückstellungen in dem Fall gebildet hat, wollte er ebenfalls nicht sagen. Das Institut gehe weiterhin davon aus, dass kein Anspruch der Kleinaktionäre auf Nachzahlung bestehe.

Die potenziellen Ansprüche verjähren zum Jahresende, ehemalige Aktionäre der Postbank müssen diese also bis Ende Dezember geltend machen. Derzeit bereitet eine Berliner Anwaltskanzlei eine Sammelklage vor, der sich bereits ehemalige Postbank-Aktionäre mit einem Volumen von 100 Millionen Euro angeschlossen hätten.