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Pool-Bau ohne Absprache? BGH verkündet Urteil zu 'Beschlusszwang'

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Der Bundesgerichtshof (BGH) spricht am Freitag (9.00 Uhr) ein für Eigentümergemeinschaften wichtiges Urteil. Es geht um die Frage, wie weit der sogenannte Beschlusszwang reicht, der bei einer großen Reform vor gut zwei Jahren eingeführt wurde.

Seither gilt der Grundsatz, dass bauliche Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum nur noch möglich sein sollen, wenn vorher alle darüber abgestimmt haben. Gleichzeitig haben die einzelnen Eigentümer bei bestimmten Vorhaben einen Anspruch darauf, dass ihnen die Durchführung per Beschluss gestattet wird.

In dem Fall aus Bremen fehlt der Beschluss. In einem Doppelhaus wird darum gestritten, ob in dem einen Teil des Gartens ein Pool gebaut werden darf. Die Eigentümer dieser Hälfte haben ohne Absprache die Grube ausheben lassen. Die Nachbarin klagt auf Unterlassung. Das Landgericht Bremen hatte den Pool-Bau zuletzt an dem fehlenden Beschluss scheitern lassen. In Karlsruhe wurde im Februar verhandelt.