ÖPNV-Streik am Montag: Muss ich zur Arbeit, wenn ich auf ÖPNV angewiesen bin?
Bei Verspätung droht Abmahnung
Bahn- und Buspersonal streiken am Montag - und der öffentliche Verkehr steht weitgehend still. Doch was ist, wenn dadurch der Arbeitsweg betroffen ist: Muss ich überhaupt zur Arbeit, wenn ich auf den ÖPNV angewiesen bin? Damit es keinen Ärger mit dem Chef gibt, müssen Beschäftigte einiges beachten.
Reisende und Pendelnde in Deutschland müssen sich am Montag auf einen Mega-Streik einstellen. Für viele, die für ihren Arbeitsweg auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, steht angesichts des angekündigten Riesen-Streiks gerade vor allem eine Frage im Raum:
Muss ich überhaupt zur Arbeit, wenn ich für meinen Weg auf den ÖPNV angewiesen bin?
Die Antwort lautet Ja: Arbeitnehmer müssen trotz Streik pünktlich beim Job erscheinen. Denn das sogenannte "Wegerisiko" trägt unabhängig vom Streik immer der Arbeitnehmer, wie Rechtsanwältin Nathalie Oberthür gegenüber dpa erläutert. Es ist also die arbeitsvertragliche Pflicht jedes Beschäftigten, "alles Zumutbare" zu tun, um rechtzeitig am Arbeitsplatz zu sein.
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Selbst ein Taxi ist unter Umständen "zumutbar"
Da es sich bei einem Streik nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis handelt und er in der Regel rechtzeitig angekündigt wird, muss sich der Arbeitnehmer also eigentständig um alternative Transportmittel kümmern. "Zur Not müssen Arbeitnehmer auf eigene Kosten ein Taxi nehmen, auch das ist zumutbar", sagt Oberthür.
Günstiger ist es natürlich, eine Fahrgemeinschaft zu bilden, mit dem Fahrrad oder E-Bike zu fahren oder das eigene Auto oder Car-Sharing zu nutzen.
Habe ich ein Recht auf Homeoffice an Streiktagen?
Ein Anspruch auf Homeoffice gibt es an Streiktagen nicht. Wer während des Streiks zu Hause arbeiten kann und möchte, sollte das in jedem Fall vorher mit seinem Arbeitgeber klären. Wenn es in einem Unternehmen ohnehin üblich ist, im Homeoffice zu arbeiten, wird der Vorgesetzte das sehr wahrscheinlich auch am Streiktag ermöglichen. Rechtsprechung hierzu gibt es jedoch bisher nicht.
Alternativ kann man mit dem Arbeitgeber andere Lösungen suchen, wie die Möglichkeit, fehlende Stunden nachzuarbeiten.
ÖPNV-Streik: Dürfen Pendler zu spät zur Arbeit kommen?
Wer wegen eines angekündigten Streiks zu spät zur Arbeit kommt, der riskiert eine Abmahnung oder andere Sanktionen. Denn eine streikbedingte Verspätung ist nur dann legitim, wenn dieser unangekündigt stattfindet. In diesem Fall haben die Arbeitnehmer zwar keinen Anspruch auf ein Gehalt für die fehlenden Stunden, sie riskieren aber keine Abmahnung.
Wichtig ist es laut Arbeitsrechtlern, den Arbeitgeber immer schnellstmöglich über eine sich ankündigende Verspätung zu informieren.
Gibt es eine Entschädigung, wenn Busse und Bahnen nicht fahren?
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Wenn ein Zug der Deutschen Bahn erheblich verspätet ist, haben Bahnkunden einen Anspruch auf Entschädigung. Laut Verbraucherzentrale sind diese Erstattungsansprüche nicht von einem eigenen Verschulden der Bahn abhängig - sie gelten also auch im Falle eines Streiks. Wie hoch die Erstattung ausfällt, regelt die EU-Fahrgastverordnung. Um eine Erstattung oder Entschädigung zu beantragen, können Sie ein entsprechendes Formular auf der Seite der Bahn herunterladen. Für Online-Tickets können Entschädigungsanträge auch online gestellt werden oder über die Bahn-App "DB Navigator".
Bahntickets können flexibel genutzt werden
Übrigens: Bahntickets, die vor dem 23. März für Fahrten am 27. und 28. März gekauft wurden, kann man flexibel bis zum 4. April (einschließlich) verwenden. Zugbindungen sind in diesem Fall aufgehoben. Alle Sitzplatzreservierungen können außerdem laut der Deutschen Bahn kostenlos storniert werden.
Keine Erstattung im Nahverkehr
Bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel hat man hingegen im Falle eines Streiks keinen Anspruch auf eine Erstattung des Fahrpreises. Denn im Nahverkehr gibt es in der Regel generell keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Ticketpreiserstattung.
⚠️ #EVGStreik angekündigt: Der Fernverkehr der DB wird am 27.03. eingestellt, der Nahverkehr bundesweit massiv beeinträchtigt sein. Bitte informiert euch auf https://t.co/kzJtR2PzIc / im DB Navigator über eure Verbindung. Aktuelle Lage auf https://t.co/rnaSSEMa6s. #Warnstreik
— Deutsche Bahn Personenverkehr (@DB_Bahn) March 23, 2023
Welche Bahngesellschaften werden bestreikt?
Nicht nur bei der Deutschen Bahn wird Montag gestreikt - mit Ausfällen muss man auch bei diesen Unternehmen rechnen:
AKN,
Transdev,
Osthannoversche Eisenbahnen,
erixx,
vlexx,
eurobahn und die
Länderbahn
Welche Bereiche sind noch vom Mega-Streik betroffen?
ÖPNV, und Bahnverkehr und Flughäfen
Der Streik betrifft neben der Bahn auch deutsche Flughäfen und Teile des Autoverkehrs. Neben dem Betrieb im Fern-, Regional-, und S-Bahn-Verkehr werden also auch deutsche Flughäfen - mit Ausnahme von Berlin - stillstehen. Am Flughafen München findet bereits ab Sonntag bis einschließlich Montag kein regulärer Passagier- und Frachtverkehr statt. Laut Flughafenverband ADV werden in Deutschland insgesamt rund 380 000 Geschäfts- und Privatreisende von den Flughafen-Streiks betroffen sein.
Schifffahrt
Und auch die Schifffahrt soll eingeschränkt werden: Schleusen auf wichtigen Wasserstraßen und etwa der Hamburger Hafen sollen bestreikt werden. Bestimmte Bereiche seien dann komplett blockiert, der Hamburger Hafen werde für große Schiffe teils nicht mehr erreichbar sein.
Autobahnen: Tunnelsperrungen möglich
Im Rahmen des Mega-Streiks könnten auch Autofahrer direkt betroffen sein, da Mitarbeitende der Autobahn GmbH in der Gewerkschaft organisiert sind. Die Autobahn GmbH des Bundes will jedoch Tunnelsperrungen vermeiden.
Wann beginnt der Großstreik genau?
In der Nacht auf Montag um 00.00 Uhr soll es losgehen - 24 Stunden soll der Ausstand andauern. EVG-Chef Martin Burkert empfahl Reisenden ausdrücklich, am Sonntag rechtzeitig am Ziel zu sein. Auf offener Strecke sollen Reisende aber nicht stranden. "Wir werden keinen Fahrgast aus dem Bus werfen", sagte Behle.
(Mit Material von dpa)