NRW-Antrag: Leistung muss sich lohnen – auch für Hartz-IV-Empfänger
Mehr als einen Minijob anzunehmen, zahlt sich für Grundsicherungsbezieher bisher kaum aus. Die Regierung in Düsseldorf will das bundesweit ändern.
Die Coronakrise hat Hartz IV wieder stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Viele kleine Selbstständige ohne Aufträge oder Arbeitslose, die es jetzt schwer haben, einen neuen Job zu finden, drohen in die Grundsicherung abzurutschen.
Der Bundesrat befasst sich an diesem Freitag aber mit einer Frage, die auch schon vor Corona aktuell war: Sind die Hinzuverdienstgrenzen für Grundsicherungsempfänger so unattraktiv, dass sich mehr als ein Minijob für sie kaum lohnt und sie deshalb in der Hilfebedürftigkeit verharren?
Ja, sagt die schwarz-gelbe Landesregierung von Nordrhein-Westfalen – und bringt deshalb einen Entschließungsantrag in den Bundesrat ein. Die Länderkammer soll die Bundesregierung auffordern, die Hinzuverdienstgrenzen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) anzupassen.
„Die Motivation, eine Arbeit aufzunehmen, bleibt weiterhin ein zentrales Element zur Integration in den Arbeitsmarkt“, heißt es darin. Oft gelinge der Einstieg über einen Minijob mit maximal 450 Euro Verdienst im Monat.
Doch bestehe kaum Anreiz, mehr zu arbeiten. Denn der Verdienst oberhalb eines Freibetrags von 100 Euro bis zur Grenze von 1.000 Euro wird zu 80 Prozent auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet. Bei einem Verdienst zwischen 1.000 und 1.200 Euro sind es sogar 90 Prozent.
Übergang zum Midijob attraktiver machen
Das Ziel müsse immer sein, den Menschen eine trittfeste Leiter aus der Abhängigkeit heraus zu bauen, sagte der Arbeitsmarktexperte der FDP-Bundestagsfraktion und Generalsekretär der nordrhein-westfälischen Liberalen, Johannes Vogel, dem Handelsblatt. „Wer sich etwas erarbeitet und Schritt für Schritt Richtung finanzieller Selbständigkeit wächst, muss dies auch in der eigenen Tasche spüren.“ Das gelte gerade auch für Menschen mit wirklich kleinen Einkommen.
In ihrem Antrag fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung, die effektive Grenzbelastung bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Hartz-IV-Leistungen so abzusenken, dass sich eine Ausweitung der Beschäftigung finanziell bezahlbar macht.
Vor allem der Übergang vom Mini- in den Midijob müsse attraktiver werden. So hatten nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) im März 2019 mehr als 100.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte ein monatliches Zusatzeinkommen zwischen 400 und 450 Euro. Nur 36.000 verdienten zwischen 450 und 500 Euro, heißt es in dem Antrag weiter.
Zehntausende potenzielle Beschäftigungsverhältnisse
Das Münchner Ifo-Institut hatte im Februar 2019 in einem Gutachten für die liberale Friedrich-Naumann-Stiftung zehn Reformmodelle mit unterschiedlichen Freigrenzen und Hinzuverdienstoptionen durchgerechnet. Dabei wurden die unterschiedlichen Sozialleistungen wie Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag zu einer Leistung zusammengefasst.
Nach den Ifo-Berechnungen könnten durch eine Reform für 90.000 bis 290.000 Menschen zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse entstehen. Die Reformmodelle, die den 100-Euro Freibetrag beibehalten – wie im NRW-Antrag gefordert –, könnten allerdings für die Steuerzahler bis zu 430 Millionen Euro Mehrkosten im Jahr bedeuten.
Dennoch zeige der Antrag aus Nordrhein-Westfalen, dass die schwarz-gelbe Landesregierung einen modernen und aufstiegsorientierten Sozialstaat vor Augen habe, sagte Vogel. „Bei Arbeitsminister Hubertus Heil und der Bundesregierung sind das leider Leerstellen.“