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Neues Inkasso-Recht ab 1. Oktober

Düsseldorf (dpa/tmn) - Wer Rechnungen nicht bezahlt, bekommt unter Umständen Post von einem Inkassobüro. Oft werden dabei hohe Zusatzkosten fällig, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Das wird sich bald ändern: Denn ab dem 1. Oktober gilt ein neues Inkassorecht. Die Kosten werden dabei zum Teil gedeckelt.

Bisher haben Inkassofirmen - orientiert an den Gebühren von Rechtsanwälten - selbst bei Kleinforderungen bis 50 Euro in der Regel 76,44 Euro berechnet, erklären die Verbraucherschützer. Künftig dürfen es maximal 32,40 Euro sein. Auch bei Forderungen über 50 Euro zieht der Gesetzgeber einen Kostendeckel ein. So werden zum Beispiel bei einer Forderung von 500 Euro künftig in der Regel noch knapp 53 Euro an Inkassokosten fällig. Wer ein Schreiben bekommt, sollte die Kosten prüfen.

Wer sicher ist, eine unberechtigte Forderung erhalten zu haben, sollte eine Zahlungsaufforderung unmissverständlich ablehnen, rät die Verbraucherzentrale NRW. Will man sich zunächst noch vergewissern, sollte man dies gegenüber dem Inkassounternehmen klarstellen und nicht direkt bestreiten, die Rechnung zahlen zu müssen. Wer seine Zahlungspflicht erst einmal abstreitet, weil er meint, die Rechnung schon bezahlt zu haben, muss am Ende mit höheren Kosten rechnen, falls er sich irrt.

Wer sichergestellt hat, dass die Forderung berechtigt ist, sollte nach Erhalt des ersten Inkassoschreibens gleich zahlen. Dadurch sinken die Kosten, bei einer Forderung bis 500 Euro etwa auf 29,40 Euro. Die Kostensenkung gilt aber nur für unbestrittene Forderungen.