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Muss der Arbeitgeber den Ventilator für das Homeoffice bezahlen?

In manchen Homeoffices sind heiße Tage nur mit Ventilator zu ertragen. Der Arbeitgeber muss aber erst tätig werden, wenn die Temperatur im Arbeitszimmer mindestens 30 Grad beträgt.
In manchen Homeoffices sind heiße Tage nur mit Ventilator zu ertragen. Der Arbeitgeber muss aber erst tätig werden, wenn die Temperatur im Arbeitszimmer mindestens 30 Grad beträgt.

In der Sommerhitze schwitzt so mancher Arbeitnehmer in seinem aufgeheizten Homeoffice. Müssen Chefs für Abkühlung sorgen?

Berlin (dpa/tmn) - In Folge der Corona-Pandemie müssen viele Menschen von zu Hause aus arbeiten. Im Sommer kann das ganz schön heiß werden, wenn die Sonne auf das Fenster des mobilen Büros scheint. Da wünscht man sich der ein oder andere einen Ventilator auf Kosten seines Unternehmens. Geht das?

Homeoffice an Arbeitgeber vermieten: Renovierung in Teilen steuermindernd

Grundsätzlich ja, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. «Ab 30 Grad muss der Arbeitgeber in jedem Fall eingreifen», so Meyer. Im herkömmlichen Büro regeln Arbeitsschutzvorschriften, dass bei Hitze etwa Jalousien angebracht würden müssen. Im Homeoffice könne sich ein Chef auch selber von den hohen Temperaturen überzeugen. Ist es tatsächlich zu heiß können dann - auch mit Hilfe des Betriebsrats - Lösungen gefunden werden.

Hängt vom Einzelfall ab

Das kann etwa eine Verlegung des Arbeitszeit in kühlere Stunden sein, auch ein mobiles Klimagerät auf Kosten des Betriebs ist möglich. «Das hängt immer vom Einzelfall ab», sagt Meyer. Arbeitgeber seien in jedem Fall verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter keinen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sind.

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Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

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