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Mitarbeiter in den USA stellen Videos ihrer Kündigung online – welche Folgen das in Deutschland hätte

Kündigung per Telefon? In Amerika geschieht das deutlich häufiger als in Deutschland. - Copyright: Getty Images
Kündigung per Telefon? In Amerika geschieht das deutlich häufiger als in Deutschland. - Copyright: Getty Images

Sie sitzt am Schreibtisch und filmt sich selbst. Die Anspannung ist der jungen Frau im roten Pullover anzusehen. Sie atmet noch einmal tief durch, begrüßt dann zwei Personen in einem Videocall. Es folgt ein neunminütiges Gespräch – inklusive ihrer Kündigung.

Das Video zeigt Brittany Pietsch und ist auf TikTok bereits millionenfach aufgerufen worden. Die Amerikanerin war Mitarbeiterin eines Tech-Unternehmens in Kalifornien – wie ihre beste Freundin, die nur 30 Minuten vorher entlassen worden war. Entsprechend bereitete sich die junge Frau auf das Gespräch vor und zeichnete es auf.

Pascal Croset ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. - Copyright: Pascal Croset
Pascal Croset ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. - Copyright: Pascal Croset

Die Veröffentlichung schlug vor allem in den USA hohe Wellen. Dutzende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer veröffentlichten als Reaktion auf den Clip unter dem Hashtag #Layoffs ebenfalls Mitschnitte ihres Entlassungsgesprächs. Die Suche nach entsprechenden Videos aus Deutschland ist jedoch vergeblich. Kein Wunder, sagt Pascal Croset. „Das ist ganz eindeutig. In Deutschland ist das strafbar“, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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Interpretationsspielraum gebe es nicht. Pascal Croset verweist auf Paragraf 201 des Strafgesetzbuchs. Demnach sei allein die Aufnahme entsprechend streng verboten. „Es ist nicht nur die Verbreitung, es ist auch schon die Aufnahme. Wenn ich ein Gespräch aufzeichne, zum Beispiel durch mein Handy in der Hosentasche, ist das schon strafbar“, führt der Fachmann aus.

„Arbeitnehmer haben da kein Unrechtsbewusstsein“

Das Verbot bedeute aber nicht, dass sich auch daran gehalten werde. „Viele Arbeitnehmer haben da überhaupt kein Unrechtsbewusstsein und wissen auch nicht, dass es strafbar ist“, sagt Pascal Croset. Aufnahmen seien keine Seltenheit – „wahrscheinlich auch, weil es so einfach ist. Es ist oft nur ein Klick aufs Handy.“

So komme es auch „gar nicht so selten“ vor, dass Angestellte bei dem Rechtsanwalt in der Kanzlei anrufen und erzählen würden, dass sie ein Personalgespräch aufgezeichnet haben. „Das muss dann sofort gelöscht werden. Denn: Wenn die Kündigung, die der Arbeitnehmer bekommen hat, bis hier hin unwirksam war, ist das super. Aber die Aufnahme ist eine Straftat und reicht für die nächste fristlose Kündigung“, so Pascal Croset.

Diese Ausnahme gibt es bei Aufnahmen

Er habe schon Fälle erlebt, in der eine Aufnahme schwerwiegenden Folgen gehabt habe. Er erzählt von einer Angestellten, „die bei einer Betriebsratswahl heimlich Redebeiträge mitgeschnitten hat und dafür die fristlose Kündigung sowie eine Strafanzeige bekommen hat. Sie ist dann sogar von einem Strafgericht verurteilt worden.“

Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass die Aufnahme und Verbreitung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belegt wird. Laut Pascal Croset gibt es aber eine Ausnahme bei der Aufnahme von Gesprächen, „die aber mit allergrößter Vorsicht gehandhabt werden muss“. Sofern die Aufzeichnung für die Abwendung einer Straftat notwendig sei, könnte ein Rahmen dafür geschafften werden. Aber: „Die Hürden sind extrem hoch“, so der Rechtsanwalt.

Große Unterschiede im Vergleich mit den USA

Ein vergleichbares Gesetz gibt es in den USA allerdings nicht. So braucht es in den meisten US-Bundesstaaten nur die Zustimmung einer Person, um ein Gespräch aufzuzeichnen. Schneidet also die anrufende Person das Gespräch mit, ist es rechtens, da sie damit ihr Einverständnis gibt. Daher schlägt der TikTok-Trend auch derart große Wellen – ohne, dass Konsequenzen zu befürchten sind.

Hinzukommt noch ein weiterer Unterschied, der den Trend in den USA begünstigt. Anders als in Deutschland gibt es dort keine Gesetze, die Kündigungen regeln. So schreibt hierzulande der Paragraf 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches vor, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Schriftform erfolgen muss. Entlassungen in einem Videocall, wie im Fall von Brittany Pietsch, sind also unzulässig.

„In Deutschland geht ja der Prozess ja erst mit der Übergabe der schriftlichen Kündigung los“, erläutert Pascal Croset und fügt an: „Jemanden die Kündigung vorher mündlich zu verkünden und dann schriftlich zu geben, würde gehen, würde nur vielen widerstreben.“ In Deutschland sei das Treffen zur Übergabe der Kündigung eher die Normalität.