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Mitarbeiter dürfen trotz Krankschreibung Bahnreisen machen

Nicht jede Erkrankung ist mit einer Bettlägerigkeit verbunden. Solange die Genesung nicht beeinträchtigt wird, können Angestellte beispielsweise mit der Bahn reisen - auch wenn sie krankgeschrieben sind.

Trotz Arbeitsunfähigkeit kann es in Ordnung sein, dass Angestellte eine Zugreise machen. Das gilt jedenfalls, wenn die Fahrt die Genesung nicht beeinträchtigt. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich dabei auf ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Az.: 18 Sa 695/12).

In dem verhandelten Fall war einem Radiologen gekündigt worden. Der Arbeitgeber hegte den Verdacht, dass der Mitarbeiter Krankheiten vortäuscht. Ihn begründete er damit, dass ein Arbeitnehmer den Angestellten «putzmunter» und «quietschfidel» am Bahnhof getroffen habe, obwohl er krankgeschrieben war.

Die Kündigung sei nicht gerechtfertigt, entschied das Gericht. Der Mann habe über ein ärztliches Attest verfügt. Dessen Glaubwürdigkeit sei nicht dadurch erschüttert, dass er eine Bahnreise macht. Nicht jede Erkrankung sei mit einer Bettlägerigkeit verbunden. Außerdem habe der Angestellte die Reise unternommen, um sich bei seinen Eltern auszukurieren.