Mit diesen 5 Tipps können Sie bis Jahresende noch Steuern sparen
Es kann sich richtig lohnen, sich zur besinnlichen Zeit noch mal mit dem leidigen Thema „Steuern“ zu beschäftigen. Denn mit diesen fünf Tipps können Sie Ihre Steuerbelastung jetzt noch senken!
1. Mit dem neuen Laptop oder Smartphone noch bis 2018 warten
Vor allem Freiberufler und Selbstständige, die ein gutes Geschäftsjahr verbuchen konnten, geben im Dezember gerne noch Geld aus, um den Gewinn – und damit die Steuerlast zu senken.
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Dieses Jahr sollten sie sich mit dem Kauf neuer Technik noch ein wenig gedulden: Ab Januar 2018 wird der absetzbare Wert nämlich deutlich erhöht. Können für Arbeitsmittel, beziehungsweise geringwertige Wirtschaftsgüter aktuell nur 487,90 Euro inklusive Mehrwertsteuer geltend gemacht werden, sind es ab Januar schon 952 Euro! Davon können übrigens auch Arbeitnehmer profitieren, wenn sie die Geräte nachweislich beruflich nutzen.
2. Werbungskosten jetzt noch ausgeben
Für all diejenigen, die 2018 deutlich weniger verdienen werden – beispielsweise von Vollzeit in Teilzeit wechseln oder in Rente gehen – lohnt es sich, anfallende Kosten wie Fortbildungen, neue Berufskleidung oder Fachbücher jetzt noch zu bezahlen. Durch höhere Werbungskosten profitieren Sie dieses Jahr (für das Sie noch mehr Steuern bezahlen müssen) mehr als 2018.
3. Geben Sie mehr als 1000 Euro aus!
Apropos Werbungskosten: Prüfen Sie, ob Sie im Jahr 2017 durch Fachliteratur, Entfernungspauschale & Co. schon über 1000 Euro ausgegeben haben. Liegen Sie knapp darunter, sollten Sie jetzt noch investieren, um über den Arbeitnehmerpauschalbetrag von 1000 Euro zu kommen und dadurch das zu versteuernde Einkommen zu verringern.
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Wie Stiftung Warentest berechnete, kann sich die Ersparnis auf mehr als 1.300 Euro summieren, wenn das zu versteuernde Einkommen beispielsweise bei 60.000 Euro pro Jahr und die über die Pauschalen hinausgehenden Ausgaben bei 3.000 Euro liegen.
4. Kümmern Sie sich um Ihre Altersvorsorge!
Zulagen oder Steuervorteile für Riester-, Rürup-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge gibt es nur dann in voller Höhe, wenn Sie einen bestimmten Mindestbeitrag eingezahlt haben. Prüfen Sie, ob dieser schon erreicht ist. Falls nicht, lohnen sich entsprechende Einmalzahlungen, um von den steuerlichen Förderungen zu profitieren.
5. Steuerabzug für Handwerksarbeiten
Das Finanzamt berücksichtigt bis zu 6.000 Euro im Jahr, die Arbeitnehmer für Handwerker bezahlen. Haben Sie beispielsweise eine Renovierung für Anfang 2018 geplant, können Sie jetzt schon eine Anzahlung leisten, um den vollen Steuerabzug zu nutzen.
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