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Mindestreserve

Die Mindestreserve ist der Teil der Kundeneinlagen, den Geschäftsbanken bei der Notenbank hinterlegen müssen. Der Mindestreservesatz, der vorschreibt, wie hoch die Mindestreserve ausfallen muss, wird von der Zentralbank festgelegt. Mindestreserven werden normalerweise nicht verzinst und dienen zur Absicherung der Spareinlagen der Bankkunden und sollen die Zahlungsfähigkeit der Banken sicherstellen.

Der Mindestreservesatz kann für geldpolitische Zwecke verändert werden. Müssen die Banken mehr Geld bei der Notenbank hinterlegen, so können sie weniger neue Kredite ausgeben. So kann die Notenbank durch Erhöhung des Mindestreservesatzes die Geldpolitik verschärfen und durch eine Absenkung lockern. Für die meisten Notenbanken ist aber die Anpassung des Leitzinses das primäre Instrument zur Veränderung der Geldpolitik.

Hinterlegt eine Bank mehr Kapital bei der Zentralbank als vorgeschrieben, so wird der zusätzliche Betrag als Überschussreserve bezeichnet. Die Überschussreserve ist in der Regel sehr gering, da Überschussreserven im Vergleich zu anderen Anlageformen auf dem Geldmarkt nur sehr gering verzinst werden. Nur in einer akuten Krisensituation, wenn sich die Banken gegenseitig nicht vertrauen, steigen die Überschussreserven mitunter an. Statt das Geld Banken mit Kapitalbedarf zu leihen, parken Banken ihre Überschüsse dann mitunter lieber bei der Notenbank.