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MiFID II führt zu Beratungsmangel bei Kleinanlegern

Seit dem 3. Januar ist die neue Finanzmarkt-Richtlinie MiFID II in Kraft. Sie soll Anleger schützen und ihnen die Kapitalanlage vereinfachen. Experten fürchten, dass die neuen Vorschriften Kleinanleger unangemessen benachteiligen.

Den neuen Regelungen der Markets in Financial Instruments Directive, der Einfachheit halber mit dem Akronym „MiFID II“ abgekürzt, war vor allem der Anlegerschutz groß auf die Fahnen geschrieben worden. Es sollte vermieden werden, dass Anleger Investments eingehen, deren Risikoprofil sie im Vorfeld nicht einschätzen und deren Kostenstruktur sie nicht vollständig einsehen konnten. Was gut gemeint war, könnte unerwünschte negative Nebenwirkungen nach sich ziehen, von denen überwiegend Kleinanleger betroffen wären.

Hartwig Webersinke, Professor für Finanzdienstleistungen an der Hochschule Aschaffenburg sieht die Erfolgsaussichten, den Verbraucherschutz effektiv zu verstärken, kritisch. Er habe Zweifel, ob das funktioniere, so Webersinke gegenüber dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA). „Auf der einen Seite ist die verbesserte Transparenz gut, weil Kunden jetzt Gebühren, Provisionen und andere Kosten auf einen Blick erkennen können“. Aber was Anleger an Transparenz dazu gewönnen, büßten sie zugleich an Service ein, denn „je höher die Auflagen für Beratungsprotokolle, Aufzeichnungspflichten usw. werden, desto weniger attraktiv wird es für die Finanzbranche, sich um Anlagesummen von 20.000 Euro oder weniger zu bemühen“, fürchtet der Wirtschaftsprofessor.

Kosten der Anbieter werden zu Lasten der Kleinanleger

Die Finanzmarkt-Aufseher der EU hatten besonderen Wert auf den Aspekt der Kostentransparenz gelegt. Käufer von Wertpapieren haben jetzt Anspruch darauf, die gesamten, mit dem Kauf eines Finanzproduktes verbundenen Kosten zu erfahren. Das (Shenzhen: 002421.SZ - Nachrichten) betrifft nicht nur die Höhe der anfallenden Abschlussgebühren, sondern auch die Höhe der Provisionen und administrativen Kosten, die der Wertpapier-Anbieter bei erfolgreichem Verkauf an den Vertrieb zahlt. Auch die Research-Kosten in Bezug auf ein Wertpapier müssen nun explizit vom Anbieter ausgewiesen werden. Branchenverbände hatten sich wegen der neuen Pflichten und den damit verbundenen Kosten im Vorfeld massiv gegen die Richtlinie gestemmt.

Der Umgang mit den neuen Verwaltungsvorschriften wird laut Webersinke zu Lasten von Kleinanleger ausfallen: „Der Markt wird immer stärker zweigeteilt“, prognostiziert Webersinke, „die Reicheren gehen zum spezialisierten Vermögensverwalter. Die mit kleinerem Vermögen landen höchstens beim Online-Broker und handeln ohne richtige Beratung“.

In eine ähnliche Richtung hatte kurz vor Jahreswechsel bereits Christin Bortenlänger, die Chefin des Deutschen Aktieninstituts (DAI), argumentiert. Sie kritisierte, dass ein Zuviel an Anlegerschutz letztendlich den Anlegern schade. Konkret monierte sie die Verpflichtung von Aktienunternehmen zur Herausgabe von standardisierten Produktinformationsblättern ihrer Aktientitel. Das habe dazu geführt, dass viele Banken ihre Aktienberatung reduziert hätten, zitiert die ARD Bortenlänger. Gut 15 Prozent der Geldinstitute hätten die Beratung vollständig eingestellt, so die DAI-Vorsitzende. Das sei ein herber Rückschlag für die private Aktienanlage, der „Wahnsinn mit Produktinformationsblättern“ erfordere eine Revision.

Auch Webersinke fordert einen Neuansatz. Es sei in Ermangelung fundierter Beratung wenig verwunderlich, wenn der Großteil des deutschen Privatvermögens praktisch ertragslos angelegt werde, so Webersinke. „Wir bräuchten dringend Regelungen, die es auch Kunden mit kleinerem Vermögen ermöglichen, preiswert an Informationen zu kommen und so sinnvoll am Kapitalmarkt zu investieren“, fordert der Ökonom.



(DW)