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Mietwagenbranche kritisiert Novelle des Personenbeförderungsgesetz

Mietwagen-Betreiber organisieren den Fahrbetrieb von Uber & Co. Die Initiative #WirFahren fürchtet, dass Pooling-Angebote Teil des ÖPNV werden.

#WirFahren befürchtet, das neue Gesetz könne Kommunen hohe Auflagen für Pooling-Angebote vorschreiben. Foto: dpa
#WirFahren befürchtet, das neue Gesetz könne Kommunen hohe Auflagen für Pooling-Angebote vorschreiben. Foto: dpa

Die deutschen Mietwagen-Betreiber sind mit der geplanten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes unzufrieden. Sie befürchten, die Neureglung laufe darauf hinaus, dass Angebote für geteilte Fahrten, das Ridepooling, Teil des öffentlichen Personennahverkehrs werden soll. Private Angebote für geteilte Fahrten, wie sie etwa Free Now und Uber zeitweise in ihren Apps anbieten, könnten so zurückgedrängt werden, fürchtet die Initiative #WirFahren.

„Klar erkennbar ist die Intention, Pooling-Dienste nur den öffentlichen Verkehrsbetrieben zu ermöglichen“, heißt es in einem Papier, das die Initiative am Mittwoch veröffentlichen will und das dem Handelsblatt vorab vorliegt. Sprecher der Initiative ist Thomas Mohnke, Chef des Berliner Limousinenservices Safedriver, der für Uber in Deutschland bundesweit den operativen Fahrbetrieb organisiert.

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Seine Befürchtung: Attraktive Pooling-Verkehre könnten Teil des staatlich mitfinanzierten ÖPNV werden, während für private Anbieter nur der unattraktive Rest bleibe. Mohnke moniert ein „Aschenputtel-Prinzip“.

Möglich sind die geteilten Fahrten erst durch die Verbreitung von Smartphones-Apps. Daher ist großflächiges Ridepooling im alten Gesetzestext noch nicht vorgesehen. Bislang laufen die Projekte daher unter Experimentierklauseln. Noch nicht ausgemacht ist, welche Form sich durchsetzt. In Berlin fährt etwa die Daimler-Tochter Viavan als Berlkönig im Verkehrsverbund, in Hamburg operiert die Volkswagen-Tochter Moia auf eigene Rechnung.

#WirFahren befürchtet, das neue Gesetz könne Kommunen hohe Auflagen für Pooling-Angebote vorschreiben – etwa eine zu erreichende Quote für tatsächlich geteilte Fahrten. Zudem befürchten sie hohe Zulassungshürden. „Formal soll eine Erleichterung für Pooling-Dienste ermöglicht werden. Die genauere Betrachtung der einschränkenden Vorgaben macht jedoch deutlich, dass es den Autoren letztlich um die Verhinderung von Pooling-Diensten außerhalb des ÖPNV geht“, mutmaßt die Initiative. Das schließe Mietwagen-Unternehmen aus.

Rechtssicherheit für die Betreiber

Die lange geplante Gesetzesnovelle soll langfristige Rechtssicherheit für die Betreiber bringen. Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass sich die Koalition auf Kernpunkte verständigt hat. Details der geplanten Neureglung sind noch offen.

Offenbar gehört aber zu den Überlegungen, die umstrittene Rückkehrpflicht für Mietwagen nicht komplett zu streichen. Anders als Taxen müssen Mietwagen, die etwa für Uber fahren, zu ihrer Zentrale zurückkehren, wenn sie keinen neuen Auftrag haben – sie dürfen also nicht am Straßenrand auf Gäste warten.

Taxi-Verbände kritisieren, Dienste wie Uber würden die Rückkehrpflicht nicht immer einhalten. „An jedem Tag verfolgen von den Verbänden angestachelte Taxifahrer Mietwagen in Stadt und Land. Es werden Scheinbestellungen ausgelöst, die Verstöße gegen die Rückkehrpflicht nachweisen sollen. Eigens entwickelte Apps werden verwendet, um Mietwagen zu verfolgen und offensive Gewalt gegen Fahrpersonal und Fahrgäste anzudrohen oder anzuwenden“, klagt dagegen die Initiative #WirFahren. Sie fordert, die Rückkehrpflicht abzuschaffen, um unnötige Fahrten zu vermeiden und Konflikte zu beseitigen.

#WirFahren besteht seit Ende 2019 und vertritt nach eigenen Angeben die Interessen von 40.000 Fahrern.