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McDonald's verliert EU-Markenrecht: Jeder könnte bald „Big Macs“ verkaufen

Das Flaggschiff des Fast-Food-Konzerns steht unter Beschuss: Der irische Konkurrent Supermac‘s klagt gegen das EU-Markenrecht – und gewinnt.

Der Big Mac wird allgemein als Wahrzeichen der Fast-Food-Kette McDonald's angesehen. Das doppelstöckige Bulettenbrötchen ist Flaggschiff und Alleinstellungsmerkmal des Gastronomieriesen. Eigentlich. Denn: die EU sieht im „Big Mac“ kein geistiges Eigentum des US-Konzerns.

Das „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum“ (EUIPO) hat entschieden, dass die Burger-Bezeichnung als Markeneintragung nicht mit europäischen Recht vereinbar ist.

Die Begründung überrascht angesichts der Werbe- und Marktpräsenz von McDonald's und seines Big Macs: Der Konzern habe nicht glaubhaft machen können, dass er wirklich einen Burger dieses Namens verkaufe. „Das bloße Vorhandensein einer Marke auf einer Website allein reicht nicht aus, um die ernsthafte Benutzung nachzuweisen, es sei denn, auf der Website sind auch Ort, Zeit und Umfang der Nutzung angegeben“, wird in Medien aus der Urteilsbegründung zitiert.

Damit ist die Bezeichnung im gesamten EU-Raum nicht mehr geschützt. Ein Schlag ins Kontor für die Fast-Food-Kette, die nach wie vor in einem Findungsprozess steckt. In den USA leidet das Unternehmen unter starkem Konkurrenz- und Preisdruck. Insgesamt hat der Trend zu gesünderem Essen der gesamten Branche zugesetzt. Zumindest außerhalb des Heimatmarkts, eben auch in der EU, lief es für McDonald's zuletzt wieder besser.

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Die EU-Behörde hat nicht umsonst über die Markenrechte entschieden. Die irische Burgerkette „Supermac‘s“ ist Schuld – allerdings aus Gründen der Selbstverteidigung. McDonald's selbst hatte das aufstrebende Unternehmen angegangen und versucht, aufgrund des „Mac“ im Namen eine Expansion außerhalb Irlands zu verhindern.

Im Gegenzug klagte Supermac‘s gegen den Schutz der Bezeichnungen „Mc“ und „Big Mac“. Nach eigenen Angaben nicht, um selbst einen „Big Mac“ zu vertreiben, sondern um sich gegen die Schikane des ungleich größeren Konkurrenten zu wehren. Wie sich nun zeigt, mit Erfolg.

McDonald's kündigt Widerspruch an

Die EUIPO sah für den Beobachtungszeitraum nicht belegt, dass McDonald's ausreichend von seinem Markenrecht Gebrauch gemacht habe, um einen Schutz weiter zu rechtfertigen. Mehr Details zum Fall, über den die US-Medien Forbes und CNBC zuerst berichteten, sind nicht bekannt. Folglich gibt es auch keine nähere Begründung, wieso der seit 1967 auf der Karte stehende Burger durch den Rost fallen konnte.

Der Big Mac, der in 119 Ländern serviert wird, gilt dabei als so sehr standardisiert, dass am Preis für einen Burger die Kaufkraft gemessen und verglichen wird. Das resultiert im sogenannten „Big-Mac-Index“. „Der Big Mac steht wie kein anderer unserer Burger für den McDonald's-Genuss und zählt auch nach 40 Jahren immer noch zu unseren beliebtesten Produkten“, antwortete ein Unternehmenssprecher noch im Jahr 2017 auf Gerüchte, dass das Fleischbrötchen eingestellt würde.

McDonald's selbst hat sich öffentlich noch nicht geäußert, kündigte CNBC zufolge aber weitere Rechtsmittel an. „Wir sind enttäuscht von der Entscheidung der EUIPO und sind der Überzeugung, dass wesentliche Beweise nicht einbezogen worden sind“, erklärte demnach ein Sprecher. Supermac’s, Irlands größter eigenständiger Systemgastronom, kommentierte die Entscheidung nur kurz bei Twitter.

Auch wenn die Iren nicht vorhaben, McDonald's weiter in die Parade zu fahren: Wird die Entscheidung rechtskräftig, könnten europaweit Restaurants aller Art einen Big Mac servieren. Juristisch wird davon allerdings abgeraten: In Deutschland etwa genießt die Bezeichnung Schutz als sogenannte Benutzungsmarke. So oder so: Konkurrenzangebote könnte sich auf die McDonald's-Verkaufszahlen auswirken. Der Big Mac gilt als einer der meistverkauften Burger des Konzerns.