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Manipulative Sonntagsfragen zur Bundestagswahl? Umfrageinstitut Forsa verklagt den Bundeswahlleiter

Es ist ein bislang wohl einmaliger Vorgang: Eines der führenden deutschen Meinungsforschungsinstitute, Forsa, zieht vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen den Bundeswahlleiter vor Gericht. Nach Informationen von Business Insider geht es bei dem Streit um den Vorwurf der indirekten Wahlmanipulation nur zwei Wochen vor der Bundestagswahl.

Ein Sprecher von Bundeswahlleiter Georg Thiel bestätigt die Klage auf Anfrage. Hintergrund ist die sogenannte Sonntagsfrage, die Umfrageinstitute wie Forsa alle paar Wochen ermittelt. Dabei rufen Mitarbeiter zufällig ausgesuchte Menschen an und fragen: „Wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre, wen würden sie wählen?“. Forsa fragt jedoch auch, ob jemand schon per Brief gewählt hat und wenn ja, wen. Die Antworten fließen in das Ergebnis der Sonntagsfrage ein.

Und genau das widerspricht nach Rechtsauffassung von Bundeswahlleiter Thiel dem Bundeswahlgesetz. Denn dort heißt es in Paragraf 32 Absatz 2: „Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig.“ Thiel hat daher die Meinungsforschungsinstitute unter Hinweis auf das entsprechende Bußgeld darauf hingewiesen, dass die Abfrage des Status der Briefwähler nicht rechtens ist. Denn bei dieser Bundestagswahl kommt etwas Besonderes hinzu: Bei einer Wahlbeteiligung von 70 bis 75 Prozent wird eine Briefwählerquote von bis zu 57,2 Prozent prognostiziert – so hoch wie nie zuvor.

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Die Sorge des Wahlleiters: Umfragen, die schon das bisherige konkrete Wahlverhalten berücksichtigen, könnten dazu führen, dass das Wahlverhalten der noch Unentschlossenen und derjenigen, die erst am 26. September wählen gehen, unzulässig beeinflusst wird. Forsa widerspricht der Auffassung und hat nun eine einstweilige Anordnung vor dem Gericht beantragt. Das heißt konkret: Forsa will sich richterlich bestätigten lassen, dass sie bei ihren Befragungen weiterhin die Antworten der Briefwähler abfragen darf.

Forsa will bei seiner Erhebung bleiben – und klagt gegen die Rechtsauffassung des Bundeswahlleiters

Das Gericht muss nun klären, ob Forsa und andere Institute die Wahlentscheidung der Briefwähler in ihre Umfragen mit einbeziehen darf. Grundsätzlich gilt, dass es erst um 18 Uhr am Tag der Bundestagswahl Hochrechnungen geben darf. Hierfür werden die Wahlentscheidungen der bisher ausgezählten Wähler auf die Gesamtheit der Wählerschaft hochgerechnet und so ein Endergebnis auf Grundlage der konkreten Wahl von Einigen berechnet.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden bestätigt den Sachverhalt auf Anfrage von Business Insider und will gibt an "zeitnah" darüber entscheiden zu wollen. Forsa will sich zu dem Vorgang auf Anfrage nicht äußern.