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München untersagt 'Corona-Spaziergänge'

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Stadt München hat unangemeldete sogenannte Corona-Spaziergänge für diesen Mittwoch und Donnerstag ausdrücklich untersagt. Damit solle einem Wildwuchs an Demonstrationen mit zum Teil gewaltbereiten Teilnehmern vorgebeugt werden, bei denen weder Mindestabstände eingehalten noch Mund-Nasen-Bedeckungen getragen würden. Das teilte die Stadt am Dienstag mit.

Die Teilnahme an nicht angemeldeten und nicht auflagenkonformen Demos gegen die Pandemiebekämpfung sei eine Ordnungswidrigkeit, hieß es weiter. Teilnehmern drohe ein Bußgeld von bis zu 3000 Euro.

Demonstrationen müssen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Das war bei den sogenannten vermeintlich unorganisierten Spaziergängen nicht der Fall. Die Behörden sehen in den Spaziergängen aber eben keine zufälligen Treffen. Mit der neuen Allgemeinverfügung kann die Polizei nun besser dagegen vorgehen und Verstöße ahnden.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) sagte: "Wie ich bereits angekündigt habe, werden wir als Stadt unsere Möglichkeiten ausschöpfen, um gewalttätige und aggressive Ausschreitungen unter Missbrauch der Meinungs- oder Versammlungsfreiheit und unter Missachtung von Abstandsregeln und Maskenpflicht in Zukunft zu verhindern."

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Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte bereits an Heiligabend die Kreisverwaltungsbehörden in Bayern darauf hingewiesen, dass Städte und Gemeinden nicht dulden müssten, wenn sich sogenannte Querdenker mit "Spaziergängen" anstelle angemeldeter Versammlungen den Regelungen des Versammlungsrechts zu entziehen versuchten.

Demonstrationen gegen die Pandemiebekämpfung seien nach Anmeldung und gemäß der dann erlassenen Auflagen weiter möglich, soweit keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe, betonte die Stadt München. Ein für Mittwoch angemeldeter Demozug durchs Univiertel mit 5000 Teilnehmenden werde behördlich untersagt; der stationäre Kundgebungsteil werde auf die Theresienwiese verlegt und auf 2000 Teilnehmer mit Maskenpflicht und Abstandsgebot begrenzt. In der jüngeren Vergangenheit sei es nicht gelungen, einen Demozug mit hoher Personenzahl im Griff zu behalten und die Auflagen umzusetzen.