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Lucke: Bundesverfassungsgericht zu nachgiebig und naiv gegenüber EU

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Trotz geäußerter Zweifel am Vorgehen der EU hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Corona-Aufbaufonds aus Sicht von Kläger Bernd Lucke mögliche Folgen nicht ausreichend berücksichtigt. "Wir glauben, dass der Senat da viel zu nachgiebig ist und in gewisser Hinsicht zu naiv ist gegenüber dem Gestaltungswillen der Europäischen Union, die EU zu einer Transferunion auszubauen", sagte der einstige AfD-Gründer am Dienstag in Karlsruhe. Das höchste deutsche Gericht hatte zuvor die Beteiligung Deutschlands am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU bestätigt und Verfassungsbeschwerden unter anderem von einem Bündnis um Lucke zurückgewiesen. (Az. 2 BvR 547/21 u.a.)

Lucke begrüßte, dass der Zweite Senat deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der EU geäußert habe. Positiv sei auch, dass das Gericht festgestellt habe, dass es keine allgemeine Verschuldungskompetenz der Europäischen Union gebe, Haushaltsausgaben nicht durch Verschuldung finanziert werden dürften und Schulden nur unter strengen Auflagen im Ausnahmefall erlaubt seien. "Das Problem ist allerdings dabei, dass die Europäische Union typischerweise sehr erfindungsreich dabei ist, solche Vorgaben dann so weich auslegen, dass sie de facto doch eine dauerhafte Verschuldung schafft."

Mit Blick auf Risiken für den Bundeshaushalt kritisierte Lucke das Gericht: "Es hat (...) nicht ausreichend gewürdigt, dass diese möglicherweise temporäre Haftungsübernahme für andere Staaten leicht zu einer dauerhaften werden kann, wenn die anderen Staaten dauerhaft nicht bereit sind, ihren Zahlungsverpflichten nachzukommen."