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Länderkammer beschließt Steuerentlastung bei Auftragsforschung

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat hat auf Initiative Schleswig-Holsteins steuerliche Entlastungen von kleinen und mittleren Unternehmen bei sogenannter Auftragsforschung beschlossen. "Wenn wir erreichen wollen, dass auch klassische Mittelstands-Länder wie Schleswig-Holstein drei Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Forschung und Entwicklung investieren, dann müssen wir den Betrieben helfen, die über keine eigenen Forschungsabteilungen verfügen", sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Auf Antrag des nördlichsten Bundeslandes war ein Gesetzentwurf der Bundesregierung entsprechend geändert worden. Darin waren ursprünglich nur Aufwendungen für vorhandene Personal- und Sachmittel im Forschungsbereich berücksichtigt worden, nicht aber Aufträge an fremde Forschungseinrichtungen.

In Schleswig-Holstein mit seinen rund 130 000 kleinen und mittelständischen Betrieben betrage der Anteil von Forschung und Entwicklung am Bruttoinlandsprodukt nur 1,5 Prozent, sagte Buchholz. Allein die Innovationskraft der Betriebe entscheide darüber, "ob unsere Wirtschaft zukunftsfähig bleibt oder nicht". Die auf Antrag des Landes beschlossene Änderung liege auf der Linie der Mittelstands-Strategie von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).