Werbung
Deutsche Märkte schließen in 4 Stunden 20 Minuten
  • DAX

    18.794,36
    +107,76 (+0,58%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.092,26
    +37,85 (+0,75%)
     
  • Dow Jones 30

    39.387,76
    +331,36 (+0,85%)
     
  • Gold

    2.382,40
    +42,10 (+1,80%)
     
  • EUR/USD

    1,0783
    -0,0001 (-0,01%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.380,14
    +1.994,35 (+3,54%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.304,74
    -53,27 (-3,92%)
     
  • Öl (Brent)

    79,91
    +0,65 (+0,82%)
     
  • MDAX

    26.878,62
    +169,72 (+0,64%)
     
  • TecDAX

    3.402,16
    +17,86 (+0,53%)
     
  • SDAX

    14.883,35
    +101,52 (+0,69%)
     
  • Nikkei 225

    38.229,11
    +155,13 (+0,41%)
     
  • FTSE 100

    8.445,85
    +64,50 (+0,77%)
     
  • CAC 40

    8.250,62
    +62,97 (+0,77%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.346,26
    +43,46 (+0,27%)
     

Länder-Staatskanzleien wollen Großveranstaltungen wieder erlauben

Länder-Staatskanzleien wollen Großveranstaltungen wieder erlauben

BERLIN (dpa-AFX) - Große Sportverstaltungen mit bis zu 25 000 Zuschauern sollen trotz der zunehmend grassierenden Delta-Variante des Coronavirus unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich werden. Bei bestimmten Veranstaltungen sollen sogar mehr Teilnehmer erlaubt sein, wie aus einem Beschluss der Arbeitsgruppe Großveranstaltungen der Chefs der Staatskanzleien vom Dienstag hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Bayern will die Obergrenze bei 20 000 Zuschauern ziehen.

Nach Angaben aus Länderkreisen ist eine formale Zustimmung der Ministerpräsidenten nicht nötig. Die Neuregelung muss aber noch in das jeweilige Landesrecht übertragen werden.

Für "große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter" gilt: Bei mehr als 5000 Zuschauern darf laut Beschluss maximal die Hälfte der am Veranstaltungsort möglichen Zuschauer zugelassen sein, aber normalerweise nicht mehr als insgesamt 25 000 Menschen. Bayern will nur eine Auslastung von maximal 35 Prozent der Höchstkapazität zulassen. Für bestimmte Großveranstaltungen (zum Beispiel so genannte Traditionsveranstaltungen) können die Länder unter Umständen auch mehr Zuschauer zulassen.