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Kurios: Frankreichs Luxussteuer trifft nur einen einzigen Steuerzahler

Statt der geplanten zehn Millionen flossen durch die neue Luxussteuer nur 82.500 Euro in die französische Staatskasse. (Bild: Getty Images)
Statt der geplanten zehn Millionen flossen durch die neue Luxussteuer nur 82.500 Euro in die französische Staatskasse. (Bild: Getty Images)

Zehn Millionen Euro sollte die neue Luxussteuer dem französischen Fiskus einbringen, so die Berechnungen der Regierungspartei La République en Marche. Tatsächlich sind die Einnahmen viel geringer – kein Wunder, wo die Steuer nur bei einem französischen Steuerzahler fällig wird.

Ein Bericht des französischen Haushaltsausschusses hat eine ziemlich kuriose Steuerregelung zum Besitz von Luxusyachten zutage gefördert. Zustande gekommen war sie, nachdem sich Widerstand gegen die Pläne des französischen Präsidenten Emmanuel Macron geregt hatte, nur noch Immobilienbesitz mit einer Vermögensteuer zu belegen.

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Eine unfaire Bevorzugung der Vermögenden, urteilte eine große Gruppe an Abgeordneten, die darum forderte, auch „Zeichen äußeren Reichtums“ zu besteuern. Eindeutig fielen darunter Yachten ab 30 Metern Länge und einer Motorstärke von 750 Kilowatt, einigten sie sich und rechneten damit, dass auf diese Art zehn Millionen Euro an Steuern eingenommen würden.

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Statt der zehn Millionen flossen aber nur 82.500 Euro in die Staatskasse. Insgesamt erfüllten in Frankreich nämlich nur sechs Yachten die „Luxus-Kriterien“, von denen fünf außerdem unter ausländischer Flagge registriert sind. Somit bleibt nur ein einziger französischer Steuerzahler – ob es sich um ein Unternehmen oder eine Einzelperson handelt, ist unbekannt – der für seine Yacht zur Kasse gebeten wird. Und auch, wenn die Steuer „nur“ 7500 Euro betrug, hat das mit Steuergerechtigkeit nichts mehr zu tun.

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Die Steuerregelung sei das Werk von „Amateuren“, zitiert die „FAZ“ den Wirtschaftsprofessor Jean-Marc Daniel. Mit dem Einzug Macrons in den Élysée-Palast seien zu viele Politikneulinge in die Regierung gekommen, die nicht über die nötige Sachkenntnis verfügten. Zudem hätten sie es versäumt, sich mit den Experten des Finanzministeriums abzusprechen, was solche Fehler verhindert hätte.