Kraftfahrt-Bundesamt kritisiert, dass Tesla Daten der Fahrer sammelt — der Autobauer gibt sie auch weiter an die Polizei
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mahnt den US-Autohersteller Tesla zu besserer Zusammenarbeit. Ein Dorn im Auge ist dem KBA konkret das Sicherheitskonzept der Tesla-Autos sowie der nicht ausreichende Datenschutz, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet.
Tesla hat es durch seine revolutionäre Software an die Spitze der Autoindustrie geschafft. Die modernen Modelle gleichen mit acht Außenkameras, 12 Ultraschallsensoren und einem leistungsstarken Bordcomputer fahrenden Robotern. Die Fahrassistenz soll den Fahrstress laut Tesla „erheblich reduzieren“ und für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Doch das KBA bezweifelt das Sicherheitskonzept des Autobauers und bemängelt die Menge an Daten, die das Unternehmen mit seinen neuen Autos sammelt.
Demnach soll Tesla einige Funktionen nur freischalten, wenn Fahrerinnen und Fahrer ein bestimmtes „Scoring“ in Bezug auf ihr Fahrkönnen erreichen. Behördenpräsident Richard Damm sieht dies äußerst kritisch. „Für uns gilt: ein Fahrzeug beziehungsweise das System der Automatisierung muss so sicher und robust sein“, dass es von allen gefahren werden könne, sagte er der SZ. „Möchten wir dieses Vorgehen in einem sicherheitskritischen Umfeld wie dem Straßenverkehr?“ Die Antwort liege auf der Hand.
Bisher lässt Tesla seine Autos für die EU in den Niederlanden genehmigen. Doch für Deutschland könnte das künftig nicht mehr ausreichen, denn das KBA will laut eigenen Angaben von allen Autoherstellern wissen, welche Software-Updates sie durchführen. Tesla sei in der Hinsicht aber äußerst verschwiegen. „Wenn wir keine Informationen erhalten, können wir nicht ausschließen, dass Systeme nicht regelkonform sind.“ Bußgeld und womöglich auch die Betriebsuntersagung seien künftig die Konsequenz. Damit wolle das KBA keineswegs neue Technologien verhindern, sondern lediglich mit Augenmaß vorgehen. „Die Straße ist kein Experimentierfeld, es geht um die Sicherheit im Verkehr und am Ende um Menschenleben“, betonte Damm gegenüber der SZ.
Ein weiterer Kritikpunkt ist Teslas Umgang mit personenbezogenen Fahrerdaten – da scheint die Firma nämlich bei Bedarf ein offenes Buch zu sein. Da der Konzern große Datenmengen, die unter anderem das Fahrverhalten betreffen, sammle, müsse der Umgang und die Weitergabe unter dem Aspekt datenschutzrechtlicher Vorgaben geprüft werden. Zuletzt hatte Tesla vergangenes Jahr Daten eines Berliner Temposünders an die Polizei weitergegeben.
Demnach war der Mann einem Bericht des ZDF zufolge mit 160 km/h durch Berlin gerast und hatte dabei eine Ampel gerammt. Da der Mann Fahrerflucht begangen hatte, fragte die Polizei bei Tesla nach den Daten des Fahrzeugs und bekam diese auch – darunter waren nicht nur Videos zu sehen, sondern auch „sekundengenaue Details zu Geschwindigkeit, Gaspedalstellung, Längs- und Querbeschleunigung, Bremsbetätigung, Unfallereignis und Türöffnungen“, sagte Andreas Winkelmann, Amtsanwalt in Berlin, im ZDF. Der Mann hatte darauf seinen Führerschein für ein Jahr abgeben müssen und eine hohe Geldstrafe bekommen.
LH