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KORREKTUR/Linnemann will Obergrenze für Heizkosten-Übernahme bei Hartz IV

(Der dritte Satz, wonach der Staat Miet- und Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger komplett übernimmt, wurde berichtigt und eingeschränkt, dass dies nur in Höhe der angemessenen Aufwendungen gilt. Ein weiterer Satz zur Erklärung dazu wurde ergänzt.)

BERLIN (dpa-AFX) - Der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Carsten Linnemann fordert in Anbetracht der stark steigenden Heizkosten eine Obergrenze für Hartz-IV-Empfänger. Zur möglichen Höhe dafür sagte Linnemann der "Bild" (Mittwoch): "Das, was eine Durchschnittsfamilie verbraucht, muss auch für diejenigen Maßstab sein, die vom Staat Geld bekommen." Hintergrund ist, dass der Staat Miet- und Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger übernimmt - allerdings "in Höhe der angemessenen Aufwendungen", wie es beim Bundesarbeitsministerium heißt. So würden die Aufwendungen für die Heizung als Bedarf berücksichtigt, "soweit nicht Anhaltspunkte für ein eklatant unwirtschaftliches Heizverhalten vorliegen".

Zur Begründung seines Vorstoßes sagte Linnemann: "Wir haben auch eine Verantwortung gegenüber den Millionen Menschen, die morgens sechs Uhr aufstehen, die noch arbeiten gehen, obwohl am Ende 50 Prozent an Steuern und Beiträgen abgehen. Ohne diese Menschen würde es den Sozialstaat in Deutschland überhaupt nicht geben."

Mit Blick auf die geplante Einführung des Bürgergelds wies die SPD unterdessen Kritik von Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer zurück, die Erhöhung der Sätze reduziere für viele den Anreiz zu arbeiten. Martin Rosemann, arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sagte "Bild": "Die Arbeitgeber haben es in der Hand, mit vernünftigen Löhnen dafür zu sorgen, dass sich Arbeit lohnt." Von staatlicher Seite sei mit der Einführung von zwölf Euro Mindestlohn je Stunde bereits "ein wichtiger Beitrag" geleistet worden, "damit arbeitende Menschen mehr im Portemonnaie haben". Rosemann: "Jetzt sind die Arbeitgeber am Zug."

Das Bürgergeld soll zum 1. Januar das heutige Hartz-IV-System ablösen. Geplant ist ein Regelsatz von 502 Euro im Monat für alleinstehende Erwachsene. Der Hartz-IV-Satz liegt im Moment bei 449 Euro im Monat. Beim Bürgergeld sollen weniger strenge Auflagen gelten, zum Beispiel bei den Vorgaben zur Größe der Wohnung und beim Schonvermögen, das nicht auf die Leistung angerechnet wird. Es sind bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten geplant.