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Was können Sie bei Falschüberweisungen tun?

Ob am Computer zuhause oder in der Bankfiliale: Wer bei einer Überweisung einen Zahlendreher in die IBAN bringt, überweist das Geld an einen falschen Empfänger. Andererseits kann es auch sein, dass einem bei der Kredit- oder EC-Karte ohne eigene Schuld zu viel abgebucht wird. Wie kommt man bei solchen Falschüberweisungen wieder an sein Geld?

Der Zahlendreher ist schnell passiert – doch was können Sie tun, wenn Sie das Geld an einen falschen Empfänger überweisen? (Bild: Getty Images)
Der Zahlendreher ist schnell passiert – doch was können Sie tun, wenn Sie das Geld an einen falschen Empfänger überweisen? (Bild: Getty Images)

Falschüberweisung: Die IBAN stimmt nicht

Wer bei einer Überweisung die IBAN falsch ausfüllt, kann Glück haben. Dann nämlich, wenn es kein Konto mit der falschen IBAN gibt. Gibt es das Konto aber, ist das Geld weg. In diesem Fall muss man sich selbst an den Empfänger wenden und ihn bitten, das Geld zurückzuüberweisen.

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Einfach behalten darf fälschlicherweise überwiesenes Geld niemand, und trotzdem kommt es vor, dass Empfänger sich weigern, das Geld zurückzugeben. In diesem Fall bliebt einem nur, das Geld einzuklagen. Aufgrund des eigenen Fehlers muss einen die Bank nur darin unterstützen, an die Daten des Empfängers zu kommen.

Falschüberweisung: Ein Betrag wurde doppelt abgebucht

Ein Fall, der häufiger vorkommt, ist folgender: Durch einen Fehler wird einem Kunden, oft auch mehreren, beim Bezahlen mit der Karte der doppelte Betrag abgebucht. In der Regel wird der Händler oder die Bank den Fehler schnell korrigieren und das zu viel abgebuchte Geld wieder überweisen.

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Ärgerlich wird es, wenn die doppelte Abbuchung dazu führt, dass das eigene Konto im Minus ist und deswegen Überziehungszinsen anfallen. Hier kann man sich bei der Bank auf Kulanz berufen. Klappt das nicht, raten Verbraucherzentralen dazu, die Bank aufzufordern, die Abbuchung des doppelt abgezogenen Betrags so rückgängig zu machen, als wäre sie nie passiert und einem den Überziehungszins erstatten.

Falschüberweisung: Kriminelle haben auf Ihre Kosten eingekauft

Für Kriminelle ist die Möglichkeit, im Netz Kreditkartendaten abzufischen und dann damit einzukaufen, ziemlich verlockend. Dass jemand anderes im Besitz der eigenen Daten ist, merkt man dann erst, wenn auf der Kreditkartenabrechnung plötzlich Posten auftauchen, mit denen man nichts anfangen kann. Darum ist es wichtig, die Abrechnungen regelmäßig zu kontrollieren und im Fall der Fälle auch schnell zu handeln. Die Frist, innerhalb der man einen Widerspruch gegen eine Abbuchung einlegen kann, beträgt normalerweise sechs oder acht Wochen. Davor gelten die Buchungen als noch nicht offiziell anerkannt. Danach wird es viel schwieriger, eventuell noch einmal an sein Geld zu kommen.

Falschüberweisung: Eine Lastschrift ist nicht autorisiert

Deutlich mehr Zeit hat man wenn man bemerkt, dass einem eine Lastschrift abgebucht wurde, die man nicht selbst autorisiert hat. Für solche Fälle gilt bei den Banken eine Frist von 13 Monaten, innerhalb derer man eine unbefugte Buchung reklamieren und zurückbuchen kann.

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Anders sieht es aus, wenn man eine Lastschrift rückgängig machen will, die man selbst getätigt hat. Das kann man bis spätestens acht Wochen nach der Abbuchung machen, aber das ändert nichts daran, dass man eine Zahlungsverpflichtung eingegangen ist. Hier könnte der Empfänger sogar Zusatzkosten erheben.

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