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Konflikt um OP-Streik der HNO-Ärzte spitzt sich zu

BERLIN/MÜNCHEN (dpa-AFX) -Ein Aufruf zu einem Operations-Streik stößt nach Angaben des Deutschen Berufsverbands der Hals-Nasen-Ohrenärzte auf breite Unterstützung bei den Medizinern. Mit dem Aufruf will der Berufsverband gegen eine seiner Ansicht nach zu geringe Bezahlung bestimmter OPs protestieren. Eine Umfrage habe gezeigt, dass mehr als 85 Prozent der HNO-Ärzte unter anderem Eingriffe bei Kindern, die als Polypen-Operation bekannt sind, nicht mehr vornehmen wollen, erklärte der Verband am Montag.

Vorangegangen war eine Neuordnung der Honorare durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Der Dachverband, der für alle Finanzfragen bei der Versorgung von Kassenpatienten zuständig ist, hatte im Dezember festgelegt, dass für bestimmte Eingriffe nur noch rund 107 statt vorher 111 Euro fließen. Gleichzeitig wurden andere OPs aufgewertet. Insgesamt steige das Honorarvolumen beim ambulanten Operieren im HNO-Bereich um 2,3 Prozent, rechnet die KBV in einem Brief an den HNO-Berufsverband vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung spricht deshalb von einem "innerärztlichen Verteilungskonflikt". Verbandssprecher Florian Lanz sagte der dpa, für den Streikaufruf des HNO-Verbandes habe er "null Verständnis". Die HNO-Ärzte pickten sich einzelne Punkte aus einem Honorarpaket heraus: "Sie nehmen Kinder in Geiselhaft, um mehr Geld aus dem Portemonnaie der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu bekommen", sagte Lanz.

Der HNO-Verband weist die Kritik der Kassen zurück. Einzelne OPs ließen sich mittlerweile nicht mehr kostendeckend erbringen, kritisiert der bayerische Landeschef Bernhard Junge-Hülsing. Und es gehe nicht nur um einzelne Honorare: "Wir weisen seit mehr als 15 Jahren darauf hin, dass insbesondere Kinder-Operationen insgesamt zu schlecht vergütet sind."

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Der HNO-Berufsverband sieht auch die Rechtsprechung auf seiner Seite. Ärzte könnten nicht gezwungen werden, bestimmte Leistungen anzubieten, wenn die Vergütung nicht mehr angemessen ist. Das habe das Bundessozialgericht mehrfach bestätigt. Deswegen bleibe der Aufruf, bestimmte OPs nicht mehr anzubieten, so lange bestehen, bis es deutlich mehr Geld gibt, kündigt der Verband an.

Die Kassen halten diese Argumentation für falsch. Wer eine Kassenzulassung hat, verpflichte sich, alle gesetzlich Versicherten umfassend zu behandeln, betont Kassenverbandssprecher Lanz. Wenn Patienten abgewiesen werden, sollten sie sich deshalb bei ihrer Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung beschweren.