Kommentar: Hygienekonzepte für Privatfeiern sind Unfug
Berlin. Die teils völlig aus dem Ruder gelaufenen Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen am Wochenende haben nun ein Nachspiel. Wie von Innensenator Andreas Geisel (SPD) bereits am Montag angekündigt, macht der Senat ernst und beschließt eine generelle Maskenpflicht bei Versammlungen mit mehr als 100 Teilnehmern. Ob diese neue, bußgeldbewehrte Pflicht befolgt wird, wird sich schnell zeigen – die entsprechende Rechtsverordnung gilt nach Aussage der Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) sofort.
Natürlich wird es aber darauf ankommen, ob auch entsprechend kontrolliert und geahndet wird. Denn dass die Teilnehmer der sogenannten „Querdenker“-Demonstrationen dieses Verbot so ohne weiteres beherzigen werden, glaubt wohl niemand. Aber immerhin: Der Anfang ist gemacht, schließlich waren die Demonstranten laut bisheriger Infektionsschutzverordnung nicht dazu verpflichtet, eine Maske zu tragen.
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Etwas anders verhält es sich dagegen mit einem weiteren Beschluss des Senats. Ausrichter privater Partys sollen nun, unabhängig davon, ob sie in der Wohnung oder im Garten feiern, ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept erstellen müssen, wenn sie mehr als 50 Gäste eingeladen haben. Ganz abgesehen davon, dass die Senatorin am Dienstag nicht sagen konnte, wie genau ein solches Konzept aussehen soll und entsprechende Vorlagen erst „zeitnah“ nachliefern will, ist auch kaum vorstellbar, wie so etwas kontrolliert werden soll – und durch wen.
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