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Kinder werden von Pflegeheim-Kosten entlastet

Entlastung für Kinder von Pflegebedürftigen: Nach einem Gesetz, das der Bundesrat am Freitag billigte, müssen sie sich künftig erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100 000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen.
Entlastung für Kinder von Pflegebedürftigen: Nach einem Gesetz, das der Bundesrat am Freitag billigte, müssen sie sich künftig erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100 000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen.

Pflege ist teuer - und wenn Bedürftige die Heimkosten nicht zahlen können, werden auch die Kinder zur Kasse gebeten. Die gute Nachricht für sie: Künftig gilt das erst ab einem hohen jährlichen Einkommen.

Berlin (dpa) - Die Kinder von Pflegebedürftigen werden in den meisten Fällen von Kosten fürs Pflegeheim befreit. Nach einem Gesetz, das der Bundesrat am Freitag billigte, müssen sich Töchter und Söhne der Betroffenen künftig erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100 000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen.

Wenn Pflegebedürftige die Heimkosten nicht zahlen können, springt bislang zunächst das Sozialamt mit der «Hilfe zur Pflege» ein. Oft bittet die Behörde dann die Kinder zur Kasse, um einen Teil der Kosten zurückzubekommen. Häufig scheuen die Ämter allerdings auch vor solchen Forderungen zurück, weil aufwendige Verfahren und Einkommensprüfungen nötig werden.

Wie viele Menschen an den Kosten beteiligt werden, ist schwer zu sagen. Eine aktuelle aussagekräftige Statistik gibt es nicht. Im Gesetzentwurf ist von rund 55 000 Menschen die Rede. Auf Sozialhilfe angewiesen sind rund 300 000 Heimbewohner, weil Rente, Pflegeversicherung und das eigene Vermögen nicht reichen.