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Kein Schulgeld bei MTA-Ausbildung - Mehr Rechte für Sanitäter

BERLIN (dpa-AFX) - Nach rund 25 Jahren wird die Berufsausbildung für Medizinisch-Technische Assistenten (MTA) umfassend reformiert. Mit dem am Donnerstag vom Bundestag verabschiedeten Gesetz soll die Ausbildung modernisiert und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden. Darüber hinaus wird festgeschrieben, dass den Lehrlingen eine "angemessene" monatliche Vergütung gezahlt werden muss. Schulgeld darf von ihnen nicht mehr verlangt werden.

Gleichzeitig werden die Rechte von Notfallsanitätern erweitert. Unter bestimmten Umständen dürfen sie etwa Patienten vor dem Eintreffen eines Notarztes intubieren. Allerdings muss nach dem Bundestag auch der Bundesrat noch zustimmen, bevor die Reform in Kraft treten kann.