Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 7 Stunden 58 Minuten
  • Nikkei 225

    38.274,05
    -131,61 (-0,34%)
     
  • Dow Jones 30

    37.903,29
    +87,37 (+0,23%)
     
  • Bitcoin EUR

    53.889,50
    -2.554,23 (-4,53%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.272,15
    -66,92 (-5,00%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.605,48
    -52,34 (-0,33%)
     
  • S&P 500

    5.018,39
    -17,30 (-0,34%)
     

Kassenpatienten im Nachteil: Verbraucherzentrale deckt Schwächen bei der Online-Buchung von Arztterminen auf

Verbraucher beklagen, dass die Arztpraxen nicht mehr telefonisch erreichbar seien, nachdem sie auf ein Online-Buchungsportal umgestellt hätten. - Copyright: Getty Images / anilakkus / amtitus | picture alliance / PHOTOPQR/L'INDEPENDANT/MAXPPP | MICHEL CLEMENTZ | vzbv.de
Verbraucher beklagen, dass die Arztpraxen nicht mehr telefonisch erreichbar seien, nachdem sie auf ein Online-Buchungsportal umgestellt hätten. - Copyright: Getty Images / anilakkus / amtitus | picture alliance / PHOTOPQR/L'INDEPENDANT/MAXPPP | MICHEL CLEMENTZ | vzbv.de

Früher musste man für einen Termin beim Arzt meist in der Praxis anrufen. Heute ist das anders. Wenn man krank wird, bucht man einfach jederzeit einen Termin online. Mittlerweile gibt es viele Firmen wie Jameda, Samedi, Doctolib oder Dr. Flex, die diese Online-Terminbuchung zwischen Patienten und Ärzten zu ihrem Geschäft gemacht haben.

Doch die Online-Terminbuchung hat nicht nur Vorteile. Auf den Buchungsportalen können Ärzte nämlich anhand diverser Kriterien wie beispielsweise des Versicherungsstatus entscheiden, welche Art von Patient einen Termin bekommt. Oft sind gesetzlich versicherte Patienten hier benachteiligt – sagt jedenfalls der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der eine deutschlandweite Befragung zum Thema Online-Buchung von Arztterminen durchgeführt hat. Die Ergebnisse liegen Business Insider exklusiv vor. Konkrete Namen von Plattformen nennt der vzbv nicht.

Längere Wartezeiten und Fake-Termine

Die Befragung von Verbrauchern kommt aber zu einem klaren Ergebnis: Kassenpatienten werden "bei der Online-Terminvergabe benachteiligt", so Thomas Moormann, Leiter des Teams Gesundheit und Pflege im vzbv. Für gesetzlich Krankenversicherte seien oft wenig bis gar keine zeitnahen Termine auf den Buchungsplattformen verfügbar, so die Ergebnisse der Befragung. Teilweise würden den Nutzern auch freie Termine angezeigt, die dann aber doch nicht buchbar seien. Wenn man jedoch privat versichert sei, sei es nicht so schwierig, auch kurzfristig einen Termin beim Arzt auf den Buchungsplattformen zu finden.

WERBUNG

Verbraucher berichteten außerdem, dass Termine für Kassenpatienten angeboten würde , die sich später als Selbstzahler oder Privatpatienten-Termine herausstellten. Ärzte nutzen so die Plattformen, um den Anschein zu erwecken, dass es mehr Termine für gesetzlich Versicherte gebe als tatsächlich verfügbar, so die Auswertung der vzbz. "Verbraucher und Verbraucherinnen werden so bei Terminknappheit dazu verleitet, Selbstzahler-Termine zu buchen", so Moormann.

"Erforderliche Angaben wie Alter, Quartal oder Neu‑/ Bestandspatient" auf den Buchungsplattformen seien für Patienten ein "weiteres Problem", so der vzbv. Es gab auch Fälle, in denen Ärzte die Termine von Patienten abgelehnt haben sollen, wenn die Patienten aufgrund von Datenschutzbedenken nicht wollten, dass die Praxis die Patienten-Daten an die Buchungsplattform weiterleitet. Verbraucher beklagen auch, dass die Arztpraxen nicht mehr telefonisch erreichbar seien, nachdem sie auf ein Online-Buchungsportal umgestellt hätten. Insgesamt haben 85 Verbraucher den Fragebogen der vzbv ausgefüllt. Einzelne Plattformen, auf denen sich die Vorfälle ereignet haben sollen, nennt die vzbv nicht.

So ermöglichen die Plattformen einem Arzt zu bestimmen, wer einen Termin bekommt

Doch wie kann es überhaupt dazu kommen, dass Patienten bei der Online-Terminvergabe benachteiligt werden? Terminbuchungssysteme ermöglichen es Ärzten, ihre Patienten genau zu klassifizieren. Beispielsweise ermöglichen sie es, dass Ärzte von Patienten bei der Terminvergabe den Versicherungsstatus und das Alter abfragen – und ob sie im Abrechnungsquartal schon mal in der Praxis waren. Beim zweiten Besuch eines Patienten im Quartal können Ärzte oft nicht mehr so viele Pauschalen abrechnen wie beim ersten Besuch.

Basierend auf den Angaben der Patienten können Ärzte dann entscheiden, ob jemand einen Termin buchen kann oder nicht. Die Auswahl der Patienten, die früher maximal im persönlichen Gespräch am Telefon stattfinden konnte, wurde durch die Online-Terminvergabe quasi professionalisiert.

Ist das überhaupt erlaubt?

Doch dürfen Ärzte mithilfe von Online-Terminvergabe steuern, wer wann zu ihnen kommt? Das ist nicht ganz so einfach, erklärt die Kassenärztliche Vereinigung Bayern auf unsere Anfrage. "Grundsätzlich liegt das Terminmanagement in der Organisationshoheit der Praxen." Oft müssten Ärzte Termine aus ganz verständlichen Gründen ins nächste Quartal schieben. Doch automatisierte Regeln, die es Patienten verwehren, einen Termin zu buchen, ohne dass diese ihr Anliegen gegenüber der Praxis vorgetragen haben, seien etwas anderes. Ob solch ein Verhalten rechtlich zulässig ist, sei für die Vereinigung "sehr schwierig zu beurteilen". Schließlich könne der Patient ja weiterhin einfach in der Praxis anrufen, um einen Termin zu buchen.

Wir haben auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die oberste Interessensvertretung von rund 185.000 Arztpraxen in Deutschland, zur Vergabe von Arzt-Terminen befragt. Die Antwort: "Grundsätzlich entscheiden Ärztinnen und Ärzte nach medizinischen Gesichtspunkten, wem sie wann einen Termin vermitteln."