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Kassenbon-Pflicht: Unternehmen rechnen mit mehr Kosten und Bürokratie

Ab Januar nächsten Jahres müssen Unternehmen ihren Kunden für jeden Einkauf eine Quittung ausstellen. Betreiber von Bäckereien und anderen Kleinunternehmen kritisieren die Gesetzesänderung scharf.

Ab 1. Januar 2020 ist die Kassenbon-Ausgabe Pflicht (Bild: Getty Images)
Ab 1. Januar 2020 ist die Kassenbon-Ausgabe Pflicht (Bild: Getty Images)

Der Brötchenkauf beim Bäcker gehört zu den letzten einfachen Dingen in unserem Alltag. Die Ware wird gewählt und gegen Bezahlung ausgehändigt. Vielen Dank und einen schönen Tag noch. Gerademal drei Prozent der Bäckerkunden wollen eine Rechnung für Semmel oder Brezel haben. Geht es nach dem Bundesfinanzministerium, sind das zu wenige. Weshalb es die Ausgabe von Belegen zur Pflicht machen will.

Laut der neuen Abgabeordnung müssen ab dem 1. Januar 2020 Unternehmen ihren Kunden für jeden Einkauf einen Beleg ausstellen. Grund für die Gesetzesänderung ist der Schutz vor Steuerhinterziehung und Umsatzsteuerbetrug. Mit der erhofften Transparenz von Transaktionen sehen die Betreiber von Bäckereien, Imbissbuden oder Friseursalons nicht nur ihr Geschäft benachteiligt.

Noch mehr Papiermüll

"Wir reden über Umweltschutz und diskutieren über die Reduktion von Coffee-to-Go-Bechern, schaffen dann aber auf der anderen Seite Müllberge aus beschichtetem Papier," sagt Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks in einem Stellungnahme. Es sei daher "unsinnig, wenn für den Kauf von ein paar Brötchen ein Kassenzettel gedruckt werden muss", pflichtet ihm Verbandspräsident Michael Wippler bei.

Careful progressive lady with manicure holding her smartphone over the credit card payment machine while using contactless payment system
Wer seinen Kaffee über das Smartphone bezahlt, kann darüber auch den Kassenbon ausgestellt bekommen. (Bild: Getty Images)

Solchen Einwände glaubt der Gesetzesgeber, mit der einen oder anderen Maßnahme einen Riegel vorschieben zu können. So soll die Belegausgabepflicht nicht zwangsläufig in Papierform geschehen. Bei bargeldlosen Transaktionen dürfen Quittungen auch digital via Smartphone oder E-Mail ausgestellt werden.

Doch auch diese Maßnahme stößt auf Kritik. Zum einen befürchten Verbraucherschützer, dass mit digitalen Transaktionen Datenspeicherung bis hin zu -missbrauch ermöglicht würden. Zum anderen ist diese Option an technische Systeme gekoppelt, weshalb die Unternehmen mit Mehrkosten rechnen. Außerdem würde damit noch mehr Bürokratie geschaffen. Für den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks ist daher klar: Der Gesetzgeber lasse seine Mitglieder "alleine und im Regen stehen".